Additive Fertigung · Regelwerk und Zulassung
Additive Fertigung und Regelwerk: Warum ein gedrucktes Teil kein Normteil ist – und wann das nichts macht
Die technische Machbarkeit ist die halbe Antwort. Die andere Hälfte steht in den Normen und Richtlinien: Produktnormen, die nur Schmiedestück, Guss, Blech und Rohr als Erzeugnisform kennen; eine Druckgeräterichtlinie, die für jeden drucktragenden Werkstoff einen von drei Wegen verlangt; Bescheinigungen, die Eigenschaften belegen, aber keine Norm ersetzen; und zwei Regelwelten, die den Weg für gedruckte Druckteile gerade erst schreiben. Diese Seite geht das Regelwerk vom Bauteil her durch, sagt, was heute gilt und was im Entwurf steht, und benennt ehrlich, was offen ist – die Trinkwasserfrage zum Beispiel.
- Produktnormen
- EN 1092-1, EN 10253, EN 10216/10217 – keine additive Erzeugnisform
- Druckgeräterecht
- DGRL Anhang I Nr. 4: heute nur das Einzelgutachten (PMA)
- Zusatzregeln
- DIN/TS 17026 (2020) · E DIN EN 13445-14 (Entwurf 2025)
- Bescheinigung
- EN 10204 3.1 möglich – ohne Produktnorm dahinter
- USA
- ASME PTB-13 · Code Case 3020 · API 20S
- Trinkwasser
- UBA-Positivliste nennt kein Verfahren – Stand offen
Die Produktnorm kennt die Erzeugnisform nicht
EN 1092-1 verweist für Stahlflansche auf Schmiedestücke nach EN 10222, Gussstücke nach EN 10213 und Blech nach EN 10028. EN 10253 macht Bögen, T-Stücke und Reduzierungen aus Rohren und Blech. EN 10216 und EN 10217 sind Rohrnormen – nahtlos gewalzt, längsnahtgeschweißt. In keiner dieser Normen kommt eine additiv gefertigte Erzeugnisform vor. Die Folge ist einfach und hart: Ein gedruckter Flansch ist kein Flansch nach EN 1092-1, auch wenn Maße, Lochkreis und Werkstoffnummer stimmen. Er darf so heißen, aber er darf nicht so bescheinigt werden, und in einer Rohrleitung nach EN 13480, die auf die Produktnormen verweist, ist er ohne gesonderten Nachweis nicht vorgesehen. Für den Einkauf heißt das: Wer „Flansch nach EN 1092-1“ bestellt, bekommt ein geschmiedetes oder gegossenes Teil – und genau das liegt am Lager.
Wo die Produktnorm nicht greift, greift sie auch nicht gegen den Druck. Laufräder, Armatureninnenteile, Verteiler nach Zeichnung: Für sie gibt es keine Produktnorm, also auch keine, die den Druck ausschließt. Dort entscheidet die Qualifikation des Herstellers – und, sobald das Teil drucktragend ist, die Druckgeräterichtlinie.
Druckgeräterichtlinie: drei Wege für den Werkstoff, heute nur einer gangbar
Anhang I Nr. 4 der Richtlinie 2014/68/EU verlangt für Werkstoffe drucktragender Teile einen von drei Nachweisen: die Übereinstimmung mit einer harmonisierten Norm, eine europäische Werkstoffzulassung (Artikel 15, erteilt von einer benannten Stelle) oder ein Einzelgutachten – das Particular Material Appraisal (PMA). Für Metallpulver und den gedruckten Werkstoffzustand gibt es keine harmonisierten Werkstoffnormen und bislang keine europäische Zulassung; es bleibt der dritte Weg. Ein Einzelgutachten bewertet Pulver, Prozess, Wärmebehandlung und Probekörper für genau dieses Teil bei genau diesem Hersteller – es ist keine Norm, die jeder nutzen kann, sondern eine Arbeit je Fall. Dazu kommt die Konformitätsbewertung des Druckgeräts selbst, in dessen Kategorie das Teil fällt. Zertifizierte Hersteller gibt es: KSB hat 2020 als erster die TÜV-SÜD-Zertifizierung für die additive Fertigung von Bauteilen nach Druckgeräterichtlinie erhalten – für Pulverbettschmelzen mit Edelstählen, Nickelbasis- und eisenbasierten Pulvern nach EN 13445-4. Das zeigt den Weg und seinen Aufwand zugleich.
Die Zusatzanforderungen, nach denen ein Prüfer ein gedrucktes Druckteil bewertet, stehen in Deutschland in der Vornorm DIN/TS 17026 (Oktober 2020, 70 Seiten): Werkstoff- und Prozessqualifizierung, Prüfung, Dokumentation. Auf europäischer Ebene liegt seit Januar 2025 der Entwurf E DIN EN 13445-14 vor (201 Seiten) – die künftige harmonisierte Norm für additiv gefertigte Druckgeräte. Sobald sie erscheint, ersetzt die Konformitätsvermutung das Einzelgutachten für das, was sie abdeckt; bis dahin bleibt es beim Gutachten. AD 2000 als deutsches Regelwerk kennt den Weg über die Werkstoffprüfung analog.
Was ein Zeugnis nach EN 10204 bescheinigt – und was nicht
EN 10204 regelt die Arten von Prüfbescheinigungen unabhängig vom Erzeugnis. Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 kann deshalb auch für ein gedrucktes Teil ausgestellt werden: Es bescheinigt die Ergebnisse der vereinbarten Prüfungen – Analyse, Zugversuch, Härte, was immer bestellt wurde. Was es nicht bescheinigt, ist die Übereinstimmung mit einer Produktnorm, wenn es keine gibt. Der Prüfer, der das Zeugnis liest, muss also selbst entscheiden, ob die bescheinigten Werte für den Einsatz genügen – und ob die Prüfrichtung, die Wärmebehandlung und die Probenlage zum Bauteil passen. Beim geschmiedeten Normteil nimmt ihm die Norm diese Arbeit ab. Mehr unter Werkszeugnisse nach EN 10204.
ASME, API und die Klassifikationsgesellschaften
In der ASME-Welt hat das Kriteriendokument PTB-13 (2021) die Grundlage gelegt; daraus sind Code Cases entstanden – für Pulverbett-Bauteile in Section I und mit Code Case 3020 für den Lichtbogen-Drahtauftrag drucktragender Teile, qualifiziert nach Section IX. API Std 20S (2021, zweite Ausgabe 2025) legt für Öl und Gas fest, wie additiv gefertigte Metallteile nach Kritikalitätsstufen qualifiziert und geprüft werden – das ist, was ein Betreiber bei einem gedruckten Ersatzteil verlangen wird. DNV-ST-B203 (2025) tut dasselbe für Schiffbau und Offshore aus Sicht der Klassifikation. Wer zwischen den Regelwelten arbeitet, findet die Gegenüberstellung in unserem Themenkreis Normen.
| Regelwerk | Geltung | Status | Gegenstand | Bezug zur Rohrleitung |
|---|---|---|---|---|
| Richtlinie 2014/68/EU (DGRL) Druckgeräterichtlinie | EU | gültig | Anhang I Nr. 4: Werkstoffe drucktragender Teile über harmonisierte Normen, europäische Werkstoffzulassung oder Einzelgutachten | für additiv gebaute drucktragende Teile gibt es heute nur den dritten Weg – harmonisierte Werkstoffnormen für Metallpulver fehlen |
| DIN/TS 17026:2020-10 Unbefeuerte Druckbehälter – Zusätzliche Anforderungen an additiv gefertigte Druckgeräte | DE | gültig | Werkstoff- und Prozessqualifizierung, Prüfung additiv gefertigter Druckgeräteteile (Vornorm, 70 Seiten) | die deutsche Referenz, nach der ein Prüfer ein gedrucktes Druckteil bewertet – Vorläufer von EN 13445-14 |
| E DIN EN 13445-14:2025-01 Unbefeuerte Druckbehälter – Teil 14: additiv gefertigte Druckgeräte (Entwurf) | EU | Entwurf | künftige harmonisierte Norm unter der DGRL für additiv gefertigte Druckgeräte (Entwurf, 201 Seiten) | nach Erscheinen ersetzt die Konformitätsvermutung das Einzelgutachten für das, was die Norm abdeckt |
| ISO/ASTM 52900:2021 Additive Fertigung – Grundlagen – Terminologie | INT | gültig | Begriffe und die sieben Verfahrenskategorien (PBF, DED, BJT, MEX, MJT, SHL, VPP) | das Vokabular jeder Spezifikation, jedes Angebots und jedes Gutachtens |
| EN 1092-1 Flansche und ihre Verbindungen – Runde Flansche, PN-bezeichnet – Stahlflansche | EU | gültig | Erzeugnisformen Schmiedestück, Gussstück und Blech mit ihren Werkstoffnormen | ein additiv gebauter Flansch ist kein Flansch nach dieser Norm |
| EN 10253-2 / EN 10253-4 Formstücke zum Einschweißen – unlegierte und ferritische Stähle / austenitische und austenitisch-ferritische Stähle | EU | gültig | Formstücke aus Rohr oder Blech, mit Prüfung und Bescheinigung | keine additiv gefertigte Erzeugnisform in der Norm |
| EN 10204:2004 Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen | EU | gültig | Abnahmeprüfzeugnis 3.1 / 3.2 unabhängig von der Erzeugnisform | ein 3.1-Zeugnis ist für ein gedrucktes Teil ausstellbar – es bescheinigt aber Eigenschaften ohne Produktnorm dahinter |
| ASME PTB-13-2021 Kriterien für drucktragende metallische Bauteile aus additiver Fertigung | US | gültig | Grundlage der ASME Code Cases für Pulverbett und Auftragschweißen | das ASME-Gegenstück zu DIN/TS 17026 – zweite Normwelt |
| ASME Code Case 3020 Lichtbogen-Drahtauftrag (DED-Arc) für drucktragende Bauteile | US | gültig | Qualifizierung des Lichtbogen-Drahtauftrags nach Section IX (QW-600) | große Stahlteile durch Auftragschweißen werden in der ASME-Welt codekonform |
| API Std 20S, 2. Ausgabe Additiv gefertigte metallische Bauteile für die Erdöl- und Erdgasindustrie | US | gültig | Qualifizierungsstufen (AMSL) nach Kritikalität, PBF und DED, ZfP-Anhang | was ein Öl- und Gasbetreiber bei einem gedruckten Ersatzteil verlangt |
| DNV-ST-B203 Additive Fertigung metallischer und polymerer Bauteile | INT | gültig | Beschaffung, Qualifizierung, Qualitätsmanagement, Fertigung und Prüfung von AM-Teilen für Schiffbau und Offshore | drittes Regelwerk neben EN und ASME – Klassifikationsgesellschaft |
| UBA-Bewertungsgrundlage metallene Werkstoffe (§ 15 TrinkwV) Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Positivliste) | DE | gültig | Positivliste nach chemischer Zusammensetzung und Migrationsprüfung nach EN 15664-1 – kein Herstellverfahren genannt | ein gedrucktes Teil aus gelistetem Werkstoff ist weder erfasst noch ausgeschlossen – Stand offen |
Trinkwasser: ein offener Stand
Die Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamts für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (§ 15 Trinkwasserverordnung) ist eine Positivliste von Werkstoffen nach ihrer chemischen Zusammensetzung, geprüft im Migrationsversuch – ein Herstellverfahren nennt sie nicht. Ob ein additiv gefertigtes Bauteil aus einem gelisteten Werkstoff als konform gilt, ist damit weder ausdrücklich erfasst noch ausgeschlossen; Gefüge, Oberfläche und Restporosität des gedruckten Zustands sind in der Bewertung nicht betrachtet. Bis das jemand regelt, gibt es für Trinkwasserbauteile aus dem Drucker weder eine Zulassung noch einen Weg, den wir empfehlen könnten.
Die normative Ampel je Bauteilklasse
Die Matrix fasst zusammen, was auf dieser Seite hergeleitet ist: Normteile rot (kein Normteil, keine Zulassung ohne Gutachten), Sonderteile und Armaturengehäuse gelb (Einzelgutachten, Herstellerqualifikation), Herstellerteile ohne Produktnorm und die Reparatur grün. Die technische Ampel dazu steht auf der Seite Metall und Stahl; beide zusammen zeigt die Eignungsmatrix.
| Bauteil | Laserstrahlschmelzen im Pulverbett (Metall) | Elektronenstrahlschmelzen im Pulverbett (Metall) | Laser-Auftragschweißen mit Pulver (DED) | Lichtbogen-Drahtauftrag (WAAM) | Binder Jetting mit anschließendem Sintern (Metall) |
|---|---|---|---|---|---|
| Flansch | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung |
| Bogen | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung |
| T-Stück | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten |
| Reduzierung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung |
| Rohr | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung |
| Armaturengehäuse | geht / zulässig mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten |
| Armatureninnenteil | geht / zulässig geht / zulässig | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten geht / zulässig | geht / zulässig geht / zulässig | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten geht / zulässig | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten geht / zulässig |
| Laufrad | geht / zulässig geht / zulässig | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten geht / zulässig | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten geht / zulässig | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten geht / zulässig | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten geht / zulässig |
| Sonderformteil oder Verteiler | geht / zulässig mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | geht / zulässig mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten | mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten mit Einschränkung / nur mit Einzelgutachten |
| Reparatur durch Auftragschweißen | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung | geht / zulässig geht / zulässig | geht / zulässig geht / zulässig | nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung nicht sinnvoll / kein Normteil, keine Zulassung |
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Häufige Fragen zu Regelwerk und Zulassung
Ist additive Fertigung von Druckgeräten in Europa erlaubt?
Ja – die Druckgeräterichtlinie schreibt kein Verfahren vor, sie verlangt den Nachweis. Für den Werkstoff ist das heute das Einzelgutachten, für das Gerät die Konformitätsbewertung; die Vornorm DIN/TS 17026 nennt die Zusatzanforderungen, EN 13445-14 liegt als Entwurf vor.
Was ist ein PMA?
Ein Particular Material Appraisal: das Einzelgutachten nach Anhang I Nr. 4.2 b der Druckgeräterichtlinie, mit dem eine benannte Stelle einen nicht genormten Werkstoff für einen bestimmten Einsatz bewertet. Für gedruckte Werkstoffe derzeit der einzige Weg.
Wann kommt EN 13445-14?
Der Entwurf E DIN EN 13445-14 ist im Januar 2025 erschienen. Den Stand halten wir in der Tabelle oben halbjährlich nach; eine Zusage zum Erscheinungsdatum machen wir nicht.
Reicht ein 3.1-Zeugnis für den Einbau?
Es bescheinigt die geprüften Eigenschaften, ersetzt aber weder die Produktnorm noch bei Druckgeräten das Werkstoffgutachten. Ob es für den Einsatz genügt, entscheidet der Prüfer – oder die Norm, wenn es eine gibt.
Gilt ASME Code Case 3020 auch in Europa?
Nur, wenn ASME als Regelwerk vereinbart ist – etwa in Anlagen nach ASME-Spezifikation. Unter der Druckgeräterichtlinie zählt er nicht als Nachweis; dort bleibt es beim Einzelgutachten oder künftig bei EN 13445-14.
Normteil mit Zeugnis ab Lager
Flansche, Formstücke, Rohre und Armaturen nach Produktnorm, bescheinigt nach EN 10204 3.1 – nennen Sie uns Norm, Werkstoff und Größe.
Jetzt anfragenIhre Anfrage an Zickwolff
Senden Sie uns, was Sie haben – Bezeichnung, Norm, Menge, Termin. Den Rest klären wir mit Ihnen.
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Nicht lagernd? Wir beschaffen es – auch Einzelteile.
Bezeichnung, Norm und Menge genügen.
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200 Positionen? Eine Stückliste genügt – wir liefern komplett.
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Hilfreich, falls schon bekannt: Projekt und Land, Termin, Zeugnisse, Verpackung und Sprache der Packlisten. Fehlt etwas, fragen wir nach.
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Bis wann brauchen Sie es? Express-Lieferung, auf Wunsch bis auf die Baustelle.
Schreiben Sie dazu, bis wann Sie das Material brauchen – wir sagen Ihnen, was möglich ist.
Fachliche Grundlage: ISO/ASTM 52900 (Terminologie), DIN/TS 17026:2020-10 und E DIN EN 13445-14:2025-01 (Anwendungsbereiche), Richtlinie 2014/68/EU Anhang I Nr. 4, EN 1092-1, EN 10253, EN 10216/10217, EN 10204, ASME PTB-13-2021, API Std 20S (2025), DNV-ST-B203 (2025), UBA-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe (2026) – jeweils aus den frei zugänglichen Anwendungsbereichen und Rechtstexten; Herstellerangabe KSB zur zertifizierten Fertigung (2020). Einschätzungen der Eignung sind unsere; die verbindliche Bewertung eines drucktragenden Teils liegt bei der benannten Stelle und beim Hersteller. Keine Preise, keine Lieferzusage. Angaben ohne Gewähr.