Faustregel · trifft zu
Gedruckt ist nicht genormt – warum ein additiv gefertigtes Teil kein Normteil ist
Gedruckt ist nicht genormt.
Eine Faustregel ersetzt weder die Auslegung noch die gültige Norm.
- Einordnung
- robuste Regel
- Normbezug
- EN 1092-1, EN 10253, EN 10216/10217, EN 10204, Richtlinie 2014/68/EU Anhang I Nr. 4, DIN/TS 17026, E DIN EN 13445-14 (Anwendungsbereiche)
Merksatz
Ein additiv gefertigtes Teil ist kein Normteil, auch wenn Maß und Werkstoffnummer stimmen – die Produktnorm kennt die Erzeugnisform nicht. Wer „Flansch nach EN 1092-1“ bestellt, bekommt ein geschmiedetes oder gegossenes Teil; ein gedrucktes darf nicht so bescheinigt werden.
Woher kommt die Regel?
Aus den Produktnormen selbst. EN 1092-1 verweist für Stahlflansche auf Schmiedestücke (EN 10222), Gussstücke (EN 10213) und Blech (EN 10028); EN 10253 macht Bögen, T-Stücke und Reduzierungen aus Rohr oder Blech; EN 10216 und EN 10217 sind Rohrnormen. In keiner dieser Normen kommt eine additiv gefertigte Erzeugnisform vor. Die Regel ist also keine Meinung über den 3D-Druck, sondern eine Lesart der Normen, die es gibt.
Was ist technisch richtig?
Die Werkstoffnummer beschreibt die chemische Zusammensetzung, nicht den Zustand. Ein im Pulverbett geschmolzener 1.4404 hat dieselbe Analyse wie ein geschmiedeter, aber ein anderes Gefüge: schichtweise erstarrt, richtungsabhängig in Festigkeit und Zähigkeit, mit Eigenspannungen und Restporosität. Die Erzeugnisnorm – EN 10222 für das Schmiedestück, EN 10216 für das Rohr – legt genau diesen Zustand samt Wärmebehandlung und Prüfumfang fest. Dafür gibt es beim gedruckten Teil keine Norm; ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 lässt sich ausstellen, es bescheinigt aber nur die vereinbarten Prüfungen ohne Norm dahinter. Bei drucktragenden Teilen verlangt die Druckgeräterichtlinie (Anhang I Nr. 4) deshalb heute das Einzelgutachten (PMA), weil harmonisierte Werkstoffnormen für Metallpulver fehlen; die Vornorm DIN/TS 17026 und der Entwurf E DIN EN 13445-14 (2025) regeln die Zusatzanforderungen.
Wo endet die Regel?
- Sie gilt für Teile, die eine Produktnorm haben. Laufräder, Armatureninnenteile, Verteiler nach Zeichnung haben keine – dort kann auch nichts „nicht genormt“ sein; es zählt die Qualifikation des Herstellers.
- Sie sagt nichts über die Qualität: Ein gedrucktes Armaturengehäuse eines zertifizierten Herstellers kann besser geprüft sein als ein Katalogteil. Es ist nur kein Normteil.
- Sobald EN 13445-14 als harmonisierte Norm erscheint, gibt es für additiv gefertigte Druckgeräteteile eine Norm – die Produktnormen der Rohrleitungsteile ändert das nicht.
- Auftragschweißen auf ein Bestandsteil fällt unter das Regelwerk des Schweißens, nicht unter diese Regel.
Was sagt die Norm?
EN 1092-1 (Flansche: Werkstoffe aus Schmiedestück, Guss, Blech), EN 10253-2/-4 (Formstücke aus Rohr oder Blech), EN 10216-2 / EN 10217-1 (Rohre), EN 10204 (Prüfbescheinigungen, erzeugnisunabhängig), Richtlinie 2014/68/EU Anhang I Nr. 4 (harmonisierte Norm, europäische Werkstoffzulassung oder Einzelgutachten), DIN/TS 17026:2020-10 und E DIN EN 13445-14:2025-01 (Zusatzanforderungen für additiv gefertigte Druckgeräte).
DIN/EN versus ASME/ASTM
In der ASME-Welt ist es dieselbe Logik mit anderen Namen: ASME B16.5 verweist auf ASTM-Werkstoffnormen für Schmiedestücke (A105, A182) und Guss; ein gedruckter Flansch ist kein B16.5-Flansch. Den Weg für gedruckte drucktragende Teile schreiben PTB-13 (2021), Code Case 3020 (Lichtbogen-Drahtauftrag) und für Öl und Gas API Std 20S – als Qualifizierung je Teil, nicht als Produktnorm.
Praxisbeispiel
Anfrage: „Flansch DN 80 PN 16, Typ 11, 1.4404 – können Sie den drucken lassen, unser Dienstleister hätte Kapazität?“ Antwort: Ja, technisch geht das bis etwa DN 100 im Pulverbett. Aber der Flansch wäre kein Flansch nach EN 1092-1, bräuchte als drucktragendes Teil ein Werkstoffgutachten und kostete ein Vielfaches des Vorschweißflansches, der geschmiedet, bescheinigt und ab Lager verfügbar ist. Die Anfrage endet mit dem Normteil.
Zickwolff-Bezug
Zickwolff druckt nicht. Wir führen Flansche, Formstücke, Rohre und Armaturen nach Produktnorm, geschmiedet, gewalzt oder gegossen, mit Zeugnis nach EN 10204 – ab Lager oder auf Bestellung. Die Faustregel ist die Kurzantwort auf die häufigste Frage zur additiven Fertigung im Rohrleitungsbau; die ausführliche steht im Themenkreis /wissen/additive-fertigung/.
Heute überprüft
Ampel: trifft zu (Klasse A). Die Produktnormen des Rohrleitungsbaus kennen keine additiv gefertigte Erzeugnisform; die Regel ist eine Lesart der Normen, keine Bewertung des Verfahrens. Sie wird zu prüfen sein, wenn EN 13445-14 erscheint – für Druckgeräteteile, nicht für Flansche und Formstücke.
Weiterführende Links
- Additive Fertigung im Rohrleitungsbau: Was sich drucken lässt, was nicht – und warum – Übersicht: was geht, was nicht
- Additive Fertigung und Regelwerk: Produktnorm, Druckgeräterichtlinie, Werkstoffgutachten, ASME, Trinkwasser – Produktnorm, DGRL, Gutachten
- Eignungsmatrix additive Fertigung: Bauteil gegen Verfahren – technisch und normativ – Eignungsmatrix
- Werkszeugnisse nach DIN EN 10204 erklärt: 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 – was ein 3.1-Zeugnis bescheinigt
- Flansche – Maßtabellen und Maßzeichnungen für alle Typen nach DIN EN 1092-1 und ASME B16.5 – Flansche nach EN 1092-1 ab Lager
- Reparieren ja, Normteil kaufen – Auftragschweißen ist geregelt, das Normteil liegt am Lager – die Schwesterregel
Häufige Fragen
Ist ein gedruckter Flansch verboten?
Nein – er ist nur kein Flansch nach EN 1092-1 und braucht als drucktragendes Teil ein Werkstoffgutachten nach Druckgeräterichtlinie. Verboten ist nichts; genormt ist es auch nicht.
Und wenn die Werkstoffnummer stimmt?
Die Nummer beschreibt die Analyse, nicht den Zustand. Gedruckter 1.4404 ist ein anderer Werkstoffzustand als geschmiedeter – ohne Erzeugnisnorm.
Gilt das auch für Laufräder und Innenteile?
Nein, die haben keine Produktnorm; dort entscheidet die Qualifikation des Herstellers.
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