Norm-Ratgeber · Prüfbescheinigungen
Werkszeugnisse nach EN 10204 erklärt
Wer Rohre, Flansche oder Formstücke für Druckanwendungen kauft, kauft immer zwei Dinge: das Bauteil und den Nachweis, was darin steckt. Diese Seite erklärt die Prüfbescheinigungen nach EN 10204 – die Typen 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2, die Alt-Bezeichnung „3.1B“, den Plausibilitätscheck im Wareneingang und die wichtigsten Abnahmegesellschaften.
- Norm
- EN 10204
- Zeugnistypen
- 2.1 / 2.2 / 3.1 / 3.2
- Standard im Anlagenbau
- 3.1
- Alt-Bezeichnung
- 3.1B (bis 2004)
Warum ein Stück Papier so wichtig ist
Den Nachweis, was in einem Bauteil steckt, liefert die Prüfbescheinigung nach EN 10204 – im Sprachgebrauch meist „Werkszeugnis“ genannt (englisch Mill Test Certificate, MTC; in Nordamerika auch Mill Test Report, MTR – gemeint ist dasselbe Dokument). Das Zeugnis dokumentiert unter anderem die chemische Zusammensetzung und die mechanischen Kennwerte des gelieferten Werkstoffs und stellt so die Verbindung zwischen Bauteil, Werkstoffnorm und Bestellung her.
Ohne dieses Dokument ist ein Bauteil für viele Einsatzzwecke schlicht nicht verwendbar: Betreiber, Prüforganisationen und Regelwerke verlangen die lückenlose Rückverfolgbarkeit vom eingebauten Teil bis zur Stahlschmelze.
Die vier Zeugnistypen im Überblick
Die EN 10204 kennt vier Bescheinigungsarten. Der Kern des Unterschieds: Wer bestätigt was – und wie unabhängig ist derjenige von der Fertigung?
| Typ | Name | Prüfergebnisse | Wer bestätigt? |
|---|---|---|---|
| 2.1 | Werksbescheinigung | keine | Hersteller (ohne Prüfdaten) |
| 2.2 | Werkszeugnis | ja, aber auf Basis nichtspezifischer Prüfung | Hersteller |
| 3.1 | Abnahmeprüfzeugnis 3.1 | ja, spezifisch für die gelieferte Charge | von der Fertigung unabhängige Abnahmestelle des Herstellers |
| 3.2 | Abnahmeprüfzeugnis 3.2 | ja, spezifisch für die gelieferte Charge | Herstellerabnahme plus unabhängiger externer Abnahmebeauftragter |
Typ 2.1 ist eine reine Konformitätserklärung: Der Hersteller bestätigt, dass die Lieferung der Bestellung entspricht – ohne einen einzigen Messwert. Für drucktragende Teile reicht das in aller Regel nicht aus.
Typ 2.2 enthält Prüfergebnisse, diese stammen aber aus nichtspezifischer Prüfung – also nicht zwingend von genau der gelieferten Charge, sondern z. B. aus der laufenden Fertigungsüberwachung vergleichbarer Erzeugnisse.
Typ 3.1 ist der De-facto-Standard im Anlagen- und Rohrleitungsbau: Die Prüfergebnisse beziehen sich auf die konkret gelieferte Charge (Schmelze), und bestätigt werden sie von einem Abnahmebeauftragten des Herstellers, der organisatorisch von der Fertigungsabteilung unabhängig ist – aber eben immer noch im Haus des Herstellers sitzt.
Typ 3.2 setzt noch eine Stufe darauf: Zusätzlich zur Herstellerabnahme bezeugt ein wirklich unabhängiger Dritter (eine Abnahmegesellschaft oder ein vom Besteller benannter Beauftragter) die Prüfungen und unterschreibt mit. Ein 3.2-Zeugnis trägt deshalb zwei Unterschriften. Wichtig für das Verständnis: Der externe Abnehmer prüft meist nicht selbst, sondern bezeugt und verifiziert die Prüfungen des Werkslabors – Verfahren, Kalibrierung, Probenzuordnung.
Wann wird welches Zeugnis gefordert?
Eine pauschale Regel gibt es nicht – maßgeblich sind Produktnorm, Regelwerk und Bestellung. Als qualitative Orientierung aus der Praxis:
- 2.1/2.2: unkritische Anwendungen, allgemeiner Stahlbau, Handelsware ohne Druckbezug.
- 3.1: der Regelfall für drucktragende Bauteile im Anlagenbau, in Prozessindustrie, Kraftwerkstechnik und Öl & Gas. Auch die Formstücknormen (z. B. EN 10253-2) sehen als Dokumentation typischerweise 2.2 oder 3.1/3.2 vor.
- 3.2: besonders kritische Anwendungen, bei denen die Bestellung oder das Regelwerk eine unabhängige Bezeugung verlangt – etwa hochgefährliche Medien, Subsea- und Nuklearanwendungen oder Projekte mit vertraglich vorgeschriebener Fremdüberwachung. Ein 3.2-Zeugnis ist teurer und verlängert die Lieferzeit, weil der externe Abnehmer terminlich eingeplant werden muss.
Im europäischen Druckgeräte-Kontext (Druckgeräterichtlinie/DGRL bzw. PED 2014/68/EU und AD 2000-Regelwerk) gilt qualitativ: Je höher die sicherheitstechnische Einstufung des Druckgeräts, desto spezifischer muss der Werkstoffnachweis sein – für drucktragende Hauptteile läuft das in der Praxis auf ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 hinaus.
Entscheidend für Besteller: Der Zeugnistyp gehört in die Bestellung. Ein 3.1-Zeugnis lässt sich nachträglich nicht „heraufstufen“, und eine Zweitanforderung nach Jahren ist deutlich aufwendiger als ein Kreuz im Bestelltext (siehe unser Beitrag „Werkszeugnis 3.1 verloren – was tun?“).
„3.1B“ – was hat es mit der alten Bezeichnung auf sich?
In alten Bestellungen, Spezifikationen und Zeugnissen taucht bis heute die Bezeichnung 3.1B auf. Das ist die Alt-Bezeichnung nach EN 10204:1991; seit der Ausgabe 2004 heißt dieser Zeugnistyp schlicht 3.1. Wer heute „3.1B“ bestellt, meint also ein aktuelles 3.1-Zeugnis. Die frühere Norm kannte daneben 3.1A und 3.1C (Abnahme durch einen amtlichen Dritten bzw. durch den Beauftragten des Bestellers); beide gehen inhaltlich in der heutigen 3.2 auf.
Was steht in einem 3.1-Zeugnis?
Typische Bestandteile (Reihenfolge und Layout sind herstellerabhängig):
- Kopf mit Hersteller, Zeugnistyp, Datum, Zeugnisnummer
- Besteller, Bestell-/Auftragsreferenz, Positionsbezug
- Erzeugnisbeschreibung: Norm, Werkstoff, Abmessung, Herstellverfahren (nahtlos/geschweißt), Lieferzustand/Wärmebehandlung
- Mengen und Gewichte
- Schmelzennummer (Chargennummer) – der Schlüssel der Rückverfolgbarkeit
- Chemische Zusammensetzung (Schmelzanalyse, je nach Norm zusätzlich Produktanalyse) gegen die Normgrenzwerte
- Mechanische Kennwerte: Zugfestigkeit, Streckgrenze, Dehnung, je nach Anforderung Härte und Kerbschlagarbeit
- Ergebnisse von Zusatzprüfungen (z. B. Druckprüfung, ZfP, Korrosionsprüfungen)
- Bestätigungsvermerk der Abnahmestelle; bei 3.2 zusätzlich Stempel und Unterschrift des unabhängigen Abnehmers
Bei weiterverarbeiteten Erzeugnissen – etwa Formstücken aus Rohr – gehört neben dem Nachweis für das Fertigprodukt auch der Bezug auf das Vormaterial in die Dokumentation.
Zeugnis prüfen: Plausibilitätscheck in sechs Schritten
Ein Zeugnis nützt nur, wenn es zum Teil passt und in sich stimmig ist. Unsere Empfehlung für den Wareneingang:
- Werkstoff und Norm exakt gegen die Bestellung abgleichen – Vorsicht bei stillschweigend „gleichwertigen“ Güten.
- Schmelzennummer im Zeugnis gegen die Stempelung am Bauteil prüfen. Passt die Nummer nicht, ist das Zeugnis für dieses Teil wertlos (siehe auch „Kennzeichnung auf Flanschen und Rohren lesen“).
- Chemie und mechanische Werte stichprobenartig gegen die Grenzwerte der Werkstoffnorm plausibilisieren.
- Lieferzustand/Wärmebehandlung gegen die Normanforderung prüfen.
- Zeugnistyp und Unterschriften kontrollieren: Steht 3.1 auf dem Papier, wenn 3.1 bestellt war? Sind bei 3.2 beide Bestätigungen vorhanden?
- Vollständigkeit: fehlende Kerbschlagwerte, fehlender Wärmebehandlungszustand oder fehlende Zusatzprüfungen sind eine Abweichung – im Zweifel Material sperren und klären.
Gefälschte Zeugnisse erkennen
Werkszeugnis-Fälschungen sind ein reales Risiko – typischerweise nicht beim Herstellwerk selbst, sondern irgendwo in mehrstufigen Handelsketten mit unklarer Herkunft. Warnsignale und Gegenmaßnahmen:
- Unstimmigkeiten im Dokument: abweichende Schriftarten, unscharfe Logos, rechnerisch unplausible Werte (z. B. Chemie und mechanische Werte, die nicht zusammenpassen), Werte exakt auf Normgrenze über viele Positionen.
- Bruch in der Rückverfolgbarkeit: Schmelzennummer am Teil und im Zeugnis stimmen nicht überein, oder die Kette Vormaterial → Fertigprodukt ist nicht geschlossen.
- Verifizierung beim Werk: im Zweifel das ausstellende Werk direkt kontaktieren – über selbst recherchierte Kontaktdaten, nicht über die im verdächtigen Dokument angegebenen.
- PMI-Prüfung im Wareneingang: Eine Funkenspektrometer- oder RFA-Messung (OES/XRF) deckt Werkstoffverwechslungen auf, die auf dem Papier unsichtbar bleiben.
- Lieferantenqualifikation: Bezug über qualifizierte, auditierte Lieferanten mit dokumentierter Lieferkette ist die wirksamste Vorbeugung.
Abnahmegesellschaften und benannte Stellen im Überblick
Für 3.2-Abnahmen und projektbezogene Fremdüberwachung treten unabhängige Organisationen auf. Die aus unserer Sicht wichtigsten:
| Organisation | Kurzprofil |
|---|---|
| TÜV-Organisationen / benannte Stellen | Im deutschen und europäischen Druckgeräteumfeld die klassischen Abnehmer – als benannte Stellen nach Druckgeräterichtlinie und als unabhängige Abnahmebeauftragte für 3.2-Zeugnisse. |
| Lloyd's Register (LR) | Traditionsreiche britische Klassifikations- und Abnahmegesellschaft; im Schiffbau ebenso etabliert wie in der Industrie- und Energietechnik. |
| DNV | Klassifikations- und Zertifizierungsgesellschaft mit skandinavischen Wurzeln; besonders präsent in Maritim-, Offshore- und Energieprojekten. |
| RINA | Italienische Klassifikations- und Prüfgesellschaft – relevant vor allem bei Exportgeschäften und Projekten mit italienischem Regelwerks- oder Kundenbezug. |
| ABS (American Bureau of Shipping) | US-amerikanische Klassifikationsgesellschaft, gefragt bei Projekten im US-amerikanisch geprägten Offshore- und Marineumfeld. |
Daneben treten weitere Prüforganisationen als Fremdüberwacher auf (z. B. Bureau Veritas, SGS).
Aus Händlersicht: worauf es beim Zeugnis praktisch ankommt
- Zeugnis immer mit der Bestellung anfordern. Der Zeugnistyp (in der Regel 3.1) gehört in den Bestelltext – nachträglich lässt sich ein spezifisches Zeugnis nicht beliebig beschaffen.
- Zeugnis und Teil zusammenhalten. Die Schmelzennummer ist die einzige belastbare Brücke zwischen Papier und Bauteil. Wir empfehlen, Zeugnisse auftrags- und schmelzenbezogen abzulegen.
- Anarbeitung beim Händler: Wird ein Teil beim Handel geteilt oder bearbeitet, muss die Kennzeichnung vor dem Trennen übertragen werden, damit die Rückverfolgbarkeit nicht abreißt. Wir bieten hierfür das TÜV-Süd-zertifizierte Umstempeln nach Druckgeräterichtlinie an.
- Zeugnisse aus unserer Datenbank: Für nachweislich über uns bezogene Ware können wir Werkszeugnisse über die Auftrags- und Schmelzennummer recherchieren und erneut bereitstellen – per E-Mail oder auf USB-Datenträger.
Häufige Fragen zu Werkszeugnissen nach EN 10204
Was ist der Unterschied zwischen Werkszeugnis 2.2 und Abnahmeprüfzeugnis 3.1?
Ein Werkszeugnis 2.2 enthält Prüfergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung – also nicht zwingend von genau der gelieferten Charge. Beim Abnahmeprüfzeugnis 3.1 beziehen sich die Werte spezifisch auf die gelieferte Charge (Schmelze) und werden von einer fertigungsunabhängigen Abnahmestelle des Herstellers bestätigt. Für drucktragende Bauteile im Anlagenbau ist 3.1 der De-facto-Standard.
Was bedeutet 3.1B?
3.1B ist die Alt-Bezeichnung nach EN 10204:1991. Seit der Ausgabe 2004 heißt dieser Zeugnistyp schlicht 3.1 – wer heute 3.1B bestellt, meint also ein aktuelles 3.1-Zeugnis.
Wann brauche ich ein 3.2- statt eines 3.1-Zeugnisses?
Wenn Regelwerk, Kunde oder Projekt eine unabhängige Bezeugung der Prüfungen fordern – etwa bei hochgefährlichen Medien, Subsea- und Nuklearanwendungen oder vertraglich vorgeschriebener Fremdüberwachung. Ein 3.2-Zeugnis ist teurer und verlängert die Lieferzeit, weil der externe Abnehmer terminlich eingeplant werden muss.
Ist ein Werkszeugnis dasselbe wie ein MTC/MTR?
Ja – Werkszeugnis, Mill Test Certificate (MTC) und Mill Test Report (MTR) sind unterschiedliche Namen für dasselbe Dokument: die Prüfbescheinigung nach EN 10204.
Wer darf ein 3.2-Zeugnis unterschreiben?
Ein 3.2-Zeugnis trägt zwei Unterschriften: die der Herstellerabnahme plus die eines unabhängigen Abnehmers – einer Abnahmegesellschaft wie TÜV, Lloyd's Register, DNV, RINA oder ABS oder eines vom Besteller benannten Beauftragten.
Kann ich ein Zeugnis nachträglich anfordern?
Beim Originallieferanten über Auftrags- oder Schmelzennummer ja – für nachweislich über Zickwolff bezogene Ware recherchieren wir Werkszeugnisse aus unserer Datenbank und stellen sie erneut bereit. Die Details beschreibt unser Beitrag „Werkszeugnis 3.1 verloren – was tun?“.
Woran erkenne ich ein gefälschtes Werkszeugnis?
Durch einen Plausibilitätscheck des Dokuments (Schriftbild, rechnerisch unplausible oder exakt auf Normgrenze liegende Werte), den Abgleich der Schmelzennummer im Zeugnis mit der Stempelung am Bauteil und im Zweifel eine Verifizierung direkt beim ausstellenden Werk. Eine PMI-Prüfung im Wareneingang deckt zusätzlich Werkstoffverwechslungen auf, die auf dem Papier unsichtbar bleiben.
Reicht eine Werksbescheinigung 2.1 für Druckgeräte?
In aller Regel nein. Der Typ 2.1 ist eine reine Konformitätserklärung ohne einen einzigen Messwert – für drucktragende Teile reicht das üblicherweise nicht aus.
Werkszeugnis anfragen
Sie brauchen ein Werkszeugnis zu über Zickwolff bezogener Ware – oder möchten das Zeugnis gleich mitbestellen? Wir helfen weiter.
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Fachliche Grundlage: EN 10204, EN 10253-2, Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL/PED), AD 2000-Regelwerk. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind stets die aktuellen Normtexte und die technischen Datenblätter des Herstellers.