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Norm-Ratgeber · Qualität & Dokumente

Prüfverfahren erklärt: zerstörend, zerstörungsfrei – und wie viel geprüft wird

Hinter jedem Werkszeugnis stehen konkrete Prüfungen: Zugproben, die zerrissen werden, Farbeindringmittel aus der Spraydose, Ultraschallköpfe und Röntgenaufnahmen der Schweißnaht. Diese Seite ordnet die Verfahren: was zerstörend an entnommenen Proben geprüft wird, was zerstörungsfrei am Bauteil – und warum die Frage „zu wie viel Prozent wird geröntgt?“ immer eine Frage der Norm und der Bestellvereinbarung ist.

Prüfarten
zerstörend (an der Probe) · zerstörungsfrei/ZfP (am Bauteil)
ZfP-Verfahren
VT · PT · MT · UT · RT · ET
Personal
qualifiziert z. B. nach ISO 9712 (Stufen 1–3)
Stand
Juli 2026

Zerstörend oder zerstörungsfrei: der grundlegende Unterschied

Zerstörende Prüfungen werden an Proben durchgeführt, die dem Erzeugnis bzw. der festgelegten Prüfeinheit entnommen und dabei verbraucht werden. Ihre Ergebnisse – teils Kennwerte wie Streckgrenze und Zähigkeit, teils Bestanden-Aussagen technologischer Proben – gelten stellvertretend für die Prüfeinheit (häufig eine Schmelze oder ein Los) und landen im Werkszeugnis. Zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) untersuchen dagegen das einzelne Bauteil, ohne es zu beschädigen – nur so sind 100-%-Prüfungen überhaupt möglich, etwa der Schweißnähte eines Formstücks.

Zerstörend

Zerstörende Prüfungen: die Klassiker

  • Zugversuch (heute ISO 6892-1, früher EN 10002-1): Streckgrenze, Zugfestigkeit, Dehnung.
  • Kerbschlagbiegeversuch (ISO 148-1, früher EN 10045-1): Zähigkeit, typische Anforderungen 27 J oder 40 J bei festgelegter Prüftemperatur – die Grundlage der TR1/TR2-Logik bei Rohren.
  • Härteprüfung: schnelle Stichprobe, ersetzt in manchen Normen unter bestimmten Grenzen den Zugversuch.
  • Ringprüfungen an Rohren (Ringfalt-, Ringzug-, Ringaufweit-, Ringaufdornversuch): technologische Proben mit normseitig festgelegten Einsatzgrenzen je Durchmesser und Wanddicke – sie zeigen, ob sich das Rohr verformen lässt, ohne zu reißen.
  • Chemische Analyse (streng genommen keine zerstörende Prüfung, aber Teil desselben Nachweispakets): Schmelzenanalyse des Herstellers, auf Wunsch Produktanalyse am gelieferten Stück; mobil ergänzt durch die PMI-Verwechslungsprüfung per Spektral- oder Röntgenfluoreszenz-Pistole. Wichtig: Handgeführte RFA/XRF-Geräte messen keinen Kohlenstoff – für kohlenstoffabhängige Unterscheidungen (etwa L-Güten) sind OES- oder geeignete LIBS-Verfahren nötig.
Zerstörungsfrei

Die sechs ZfP-Standardverfahren

Die sechs ZfP-Standardverfahren
KürzelVerfahrenFindetGeeignete WerkstoffeWesentliche Einschränkung
VTSichtprüfungOberflächenfehlerallenur Oberfläche, verpflichtender erster Schritt, ausreichende Beleuchtung nötig
PTFarbeindringprüfung (Reiniger, Penetrant, Entwickler)oberflächenoffene Risse und Porennicht poröse Werkstoffe – auch nicht magnetisierbare (austenitischer Edelstahl, Aluminium, Nickellegierungen)nur Oberfläche, saubere glatte Oberfläche nötig, temperaturempfindlich
MTMagnetpulverprüfungOberflächenfehler und begrenzt oberflächennahe Fehlernur ferromagnetische Werkstoffe (C-Stahl, niedriglegiert, ferritisch auch Duplex wegen Ferritanteil)
UTUltraschallprüfunginnere Fehler über die volle Wanddicke, gut für ebene Fehler (Risse, Bindefehler)die meisten Metalle (grobkörniger Guss schwierig)erfahrener Prüfer nötig, glatte zugängliche Oberfläche, konventionell kein Bilddokument
RTDurchstrahlungsprüfung (Röntgen/Gamma, heute meist digital)volumetrische innere Fehler (Poren, Schlacke, fehlende Durchschweißung)die meisten WerkstoffeStrahlenschutz, beidseitiger Zugang, übersieht strahlparallele ebene Fehler
ETWirbelstromprüfungOberflächen- und oberflächennahe Fehlernur elektrisch leitfähigeEindringtiefe stark frequenz- und werkstoffabhängig, abstandsempfindlich

Farbeindringprüfung in der Praxis: der bekannte Dreischritt aus der Spraydose – Reiniger, roter Penetrant (Eindringmittel), weißer Entwickler. Der Entwickler saugt das in Risse eingedrungene Mittel heraus und macht sie als rote Linien sichtbar. Standardverfahren, wenn eine Magnetpulverprüfung nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist – etwa bei austenitischen Edelstählen, Aluminium- und Nickellegierungen. (Duplexstahl ist wegen seines Ferritanteils übrigens magnetisch – dort richtet sich die Verfahrenswahl nach Prüfaufgabe und Prüfvorschrift.)

Auswahl-Faustregeln: Magnetisierbarer Werkstoff → Magnetpulverprüfung (schnell, erfasst neben der Oberfläche begrenzt auch oberflächennahe Fehler); nicht magnetisierbar → Farbeindringprüfung. Volumetrische Fehler (Poren, Schlacke) → Durchstrahlung; ebene Fehler (Risse, Bindefehler) → Ultraschall. Moderne Varianten wie Phased-Array-UT und TOFD können die Durchstrahlung ergänzen oder – wo Regelwerk und Spezifikation es zulassen – ersetzen, weil sie ohne Strahlenschutzzonen auskommen und dokumentierbare Bilder liefern.

Dichtheitsprüfung: klassisch als Wasserdruckprüfung im Herstellwerk; bei Gasprüfungen macht ein schaumbildendes Lecksuchmittel („Lecksuchspray“) Undichtigkeiten durch Blasenbildung sichtbar. Bei kleineren Rohrabmessungen lassen viele Normen die elektromagnetische Prüfung (Wirbelstrom) als Ersatz der Druckprobe zu.

Prüfumfang

„Zu wie viel Prozent wird geprüft?“ – das regelt die Norm

Eine pauschale Prozentzahl gibt es nicht: Der Prüfumfang steht in der Produktnorm, im Regelwerk und in der Bestellvereinbarung – und er kann von Stichproben bis zur vollständigen Prüfung reichen. Drei Beispiele für diese Logik:

  • Formstücke (EN 10253-2): Die Produktnorm legt fest, welche Fertigungsnähte mit welchem Verfahren und in welchem Umfang zu prüfen sind – abhängig von Prüfkategorie, Herstellart und bestellten Optionen.
  • Geschweißte Rohre: übliche Ultraschall-Nahtprüfung nach der Reihe ISO 10893 mit Referenzfehlergrößen als Prozentsatz der Wanddicke, gestaffelt in Akzeptanzklassen (U-Klassen) – die Klasse wird in der Bestellung festgelegt.
  • ASME B31.3 (Prozessrohrleitungen): Der Umfang hängt von Fluid-Service-Kategorie, Nahtart und den Festlegungen des Engineering Design ab – von Stichproben-Durchstrahlung bis zur vollständigen Prüfung, mit progressiver Prüfung: Fällt eine Stichprobe durch, werden weitere Nähte desselben Schweißers geprüft.

Zwei Praxisregeln gelten dabei durchgängig: Rissanzeigen sind nach den üblichen Akzeptanzkriterien für drucktragende Bauteile grundsätzlich unzulässig und führen regelmäßig zur Zurückweisung – verbindlich sind die Kriterien der jeweils vereinbarten Norm oder Spezifikation. Und: Ohne nachvollziehbare Dokumentation (Bericht, Prüferqualifikation, Kalibrierung) ist eine Prüfung gegenüber Auftraggebern und Abnahmebeauftragten nicht verwertbar. Die Prüferqualifikation selbst ist genormt (z. B. ISO 9712, drei Stufen, befristete Zertifikate).

Häufige Fragen zu Prüfverfahren

Was ist der Unterschied zwischen zerstörender und zerstörungsfreier Prüfung?

Zerstörende Prüfungen (Zugversuch, Kerbschlagbiegeversuch, Ringprüfungen) verbrauchen eine entnommene Probe; die Ergebnisse gelten stellvertretend für die festgelegte Prüfeinheit (häufig Schmelze oder Los) und stehen im Werkszeugnis. Zerstörungsfreie Prüfungen (Sicht-, Farbeindring-, Magnetpulver-, Ultraschall-, Durchstrahlungs- und Wirbelstromprüfung) untersuchen das Bauteil selbst ohne Beschädigung und können deshalb bis zu 100 % der Teile oder Nähte erfassen.

Magnetpulver- oder Farbeindringprüfung – wann nehme ich was?

Die Faustregel richtet sich nach dem Werkstoff: Ferromagnetische Stähle (Kohlenstoffstahl, niedriglegiert, ferritisch) prüft man bevorzugt mit Magnetpulver – das ist schnell und erfasst neben der Oberfläche begrenzt auch oberflächennahe Fehler. Nicht magnetisierbare Werkstoffe wie austenitischer Edelstahl oder Nickellegierungen prüft man mit der Farbeindringprüfung (Reiniger, Penetrant, Entwickler), die oberflächenoffene Fehler sichtbar macht. Duplexstahl ist wegen seines Ferritanteils magnetisch – hier richtet sich die Verfahrenswahl nach Prüfaufgabe und Prüfvorschrift.

Werden Schweißnähte immer zu 100 % geröntgt?

Nein – der Umfang steht in der jeweiligen Produktnorm, im Regelwerk (etwa ASME B31.3 je nach Fluid-Service-Kategorie) und in der Bestellvereinbarung. Die Spannweite reicht von Stichproben bis zur vollständigen Prüfung. Wer einen bestimmten Prüfumfang braucht, legt ihn in der Bestellung fest – und Rissanzeigen sind unabhängig vom Prüfumfang nach den üblichen Akzeptanzkriterien unzulässig.

Was passiert bei der Farbeindringprüfung mit den drei Spraydosen?

Erst wird die Oberfläche mit dem Reiniger entfettet, dann der meist rote Penetrant aufgesprüht, der in oberflächenoffene Risse einzieht. Nach der Einwirkzeit wird der Überschuss entfernt und der weiße Entwickler aufgebracht: Er saugt das Eindringmittel aus den Fehlern heraus, sodass Risse als rote Anzeigen auf weißem Grund erscheinen. Voraussetzung ist eine saubere, glatte Oberfläche – Schleifspuren, Öl oder Farbe verfälschen das Ergebnis.

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Fachliche Grundlage: ISO 6892-1, ISO 148-1, Reihe ISO 10893, ISO 9712 sowie die Prüfumfangslogik der Produktnormen und Regelwerke (u. a. EN 10253-2, ASME B31.3), BDS-Fachliteratur und eigene Zickwolff-Handelspraxis (Stand Juli 2026). Konkrete Prüfumfänge ergeben sich stets aus der jeweils vereinbarten Norm- bzw. Regelwerksausgabe. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind stets die aktuellen Normtexte und die technischen Unterlagen der Hersteller. Redaktionell geprüft: Juli 2026. Berücksichtigter Normen- und Herstellerstand: Juli 2026.