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Norm-Ratgeber · Qualität & Dokumente

Abnahme 3.1 vs. 3.2: Wer prüft, wer stempelt – und wer dahintersteht

Ob ein Zeugnis nur vom Hersteller bestätigt wird oder zusätzlich ein externer Abnahmebeauftragter abnimmt, ist der Kern des Unterschieds zwischen 3.1 und 3.2 nach EN 10204. Diese Seite erklärt die Rollen dahinter – benannte Stelle, Klassifikationsgesellschaft, Abnahmebeauftragter –, blickt in die Geschichte von TÜV, Lloyd’s Register und DNV und übersetzt die Kürzel auf alten Stempeln und Zeugnissen.

Norm
DIN EN 10204 (Zeugnistypen 2.1 – 3.2)
Rollen
benannte Stelle · Klassifikationsgesellschaft · Abnahmebeauftragter
Historie
DÜV 1866 · Lloyd’s Register 1760 · GL → DNV 2013
Stand
Juli 2026

3.1 oder 3.2 – der Unterschied in einem Satz

Beim Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bestätigt der Hersteller selbst die Prüfergebnisse – durch einen von der Fertigungsabteilung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers (so der Begriff der EN 10204; früher „Sachverständiger“). Beim Abnahmeprüfzeugnis 3.2 (Fremdabnahme) bestätigt zusätzlich der Abnahmebeauftragte des Bestellers oder ein in amtlichen Vorschriften benannter Abnahmebeauftragter – in der Praxis oft eine Prüforganisation wie TÜV, DNV oder Lloyd’s Register. Die Zeugnistypen im Detail erklärt unsere Seite Werkszeugnisse EN 10204.

Bei der Fremdabnahme wird der Prüfablauf üblicherweise über Hold- und Witness-Punkte vereinbart: Beim Hold-Punkt darf die Fertigung ohne den Prüfer nicht weiterlaufen, beim Witness-Punkt wird er eingeladen, die Prüfung anzusehen. International heißt dieses Modell Third-Party-Inspection (TPI); in der ASME-Welt übernimmt der Authorized Inspector eine vergleichbare Rolle im Rahmen des Code-Stempelsystems.

Rollen

Drei Rollen, die oft verwechselt werden

  • Benannte Stelle (Notified Body): von einem EU-Mitgliedstaat für einen Rechtsakt benannt, etwa die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Sie bewertet die Konformität; ihre Kennnummer steht neben der CE-Kennzeichnung, sofern die benannte Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war. Typische benannte Stellen: TÜV-Gesellschaften, DEKRA und weitere.
  • Klassifikationsgesellschaft: privatrechtliche Organisation vor allem im Schiffbau und Offshore-Bereich (DNV, Lloyd’s Register, ABS, Bureau Veritas). Sie klassifiziert Schiffe und Anlagen nach eigenen Regelwerken und nimmt dafür auch Material und Komponenten im Herstellwerk ab.
  • Abnahmebeauftragter nach EN 10204: die Person oder Organisation, die das 3.2-Zeugnis mit bestätigt – vom Besteller beauftragt oder in amtlichen Vorschriften benannt. Häufig ist das dieselbe Organisation, die auch als benannte Stelle oder Klassifikationsgesellschaft auftritt.
Historie

Woher die Prüforganisationen kommen – und was alte Stempel bedeuten

Die technische Überwachung ist ein Kind des Dampfzeitalters: Nach einer tödlichen Kesselexplosion gründeten 1866 badische Unternehmer in Mannheim die erste Dampfkessel-Überwachungsgesellschaft – aus diesen Dampfkessel-Überwachungsvereinen (DÜV) gingen die heutigen TÜV hervor. Im Schiffbau ist die Geschichte noch länger: Lloyd’s Register (London, 1760) gilt als älteste Klassifikationsgesellschaft, gefolgt von Bureau Veritas (1828), American Bureau of Shipping (1862), Det Norske Veritas (1864) und dem Germanischen Lloyd (Hamburg, 1867).

Für alte Dokumente besonders wichtig: DNV und Germanischer Lloyd fusionierten 2013 zu „DNV GL“, seit 2021 heißt die Gesellschaft wieder nur DNV. Ein „GL“-Stempel auf einem Zeugnis oder Bauteil von vor 2013 ordnet man heute also DNV zu. Genauso hilft die Zeugnis-Historie: Vor 1992 hießen die Bescheinigungen DIN 50049, und bis zur EN 10204-Ausgabe von 2004 gab es die Typen 3.1.A, 3.1.B und 3.1.C neben dem alten 3.2 – das alte 3.1.B ist das heutige 3.1; die alten Typen 3.1.A und 3.1.C (amtliche bzw. Besteller-Abnahme) gingen zusammen mit dem alten 3.2 im heutigen 3.2 auf. Wer ein Altzeugnis zuordnen will, findet auf der Seite Werkszeugnis verloren den Weg zur Nachbeschaffung.

Kürzel auf Zeugnissen und Stempeln
KürzelGesellschaftGegründetHeuteRolle
TÜVTechnische Überwachungsvereine (aus den Dampfkessel-Überwachungsvereinen)1866 (Mannheim)TÜV SÜD, TÜV NORD, TÜV Rheinland u. a.benannte Stelle (u. a. DGRL), Abnahmen, Umstempeln
DÜVDampfkessel-Überwachungsverein1866 ff.in den TÜV aufgegangenhistorisch
DEKRADeutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein1925DEKRA SEPrüforganisation, benannte Stelle
LRLloyd's Register1760Lloyd's Register GroupKlassifikationsgesellschaft (älteste)
BVBureau Veritas1828Bureau VeritasKlassifikation + Zertifizierung
ABSAmerican Bureau of Shipping1862ABSKlassifikationsgesellschaft
DNVDet Norske Veritas1864DNVKlassifikation, Zertifizierung
GLGermanischer Lloyd1867seit 2013 in DNV aufgegangenhistorisch (Klassifikation)
Praxis

Wann brauche ich eine 3.2-Abnahme – und wie kommt sie zustande?

Eine Fremdabnahme wird nötig, wenn Regelwerk, Betreiber oder Endkunde sie fordern – typisch bei kritischen Medien, Schiffbau-/Offshore-Projekten (Class-Abnahme) oder wenn die Spezifikation des Anlagenbauers es vorschreibt. Der Weg: Die Anforderung muss bei der Bestellung feststehen, denn der Abnahmebeauftragte begleitet die Prüfungen im Herstellwerk – eine nachträgliche Hochstufung eines 3.1 zum 3.2 ist regelmäßig nicht möglich, weil die vereinbarte Fremdabnahme (mit Hold-/Witness-Punkten) während der Fertigung erfolgen muss. Wir organisieren solche Abnahmen über benannte Stellen und Prüforganisationen mit; ebenso das Umstempeln von Material nach Druckgeräterichtlinie, für das Zickwolff TÜV-zertifiziert ist. Ausgangspunkt ist immer das saubere Zeugnis – bei Fragen hilft der Werkszeugnis-Service.

Häufige Fragen zu Abnahmen

Was ist der Unterschied zwischen Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und 3.2?

Beim 3.1 bestätigt der von der Fertigungsabteilung unabhängige Abnahmebeauftragte des Herstellers die Prüfergebnisse. Beim 3.2 bestätigt zusätzlich der Abnahmebeauftragte des Bestellers oder ein in amtlichen Vorschriften benannter Abnahmebeauftragter – in der Praxis oft eine Prüforganisation wie TÜV, DNV oder Lloyd’s Register. Ein 3.2 muss bei der Bestellung vereinbart werden, weil der Abnahmebeauftragte die Prüfungen im Werk begleitet; eine nachträgliche Hochstufung ist regelmäßig nicht möglich.

Auf meinem alten Zeugnis steht „GL“ – wen frage ich heute?

GL steht für den Germanischen Lloyd (Hamburg, gegründet 1867). Er fusionierte 2013 mit Det Norske Veritas zu DNV GL; seit 2021 heißt die Gesellschaft DNV. Anfragen zu alten GL-Abnahmen richtet man daher heute an DNV. Ähnliches gilt für die Zeugnistypen: Ein altes 3.1.B nach EN 10204:1991 entspricht dem heutigen 3.1; die alten Typen 3.1.A, 3.1.C und das alte 3.2 gingen im heutigen 3.2 auf.

Was ist eine benannte Stelle?

Eine von einem EU-Mitgliedstaat für einen bestimmten Rechtsakt benannte Prüforganisation – bei Rohrleitungsmaterial vor allem für die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Sie bewertet die Konformität von Produkten oder Qualitätssystemen; ihre vierstellige Kennnummer erscheint neben der CE-Kennzeichnung, sofern sie in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war. Nicht zu verwechseln mit Klassifikationsgesellschaften, die nach eigenen privaten Regelwerken vor allem für Schiffbau und Offshore klassifizieren und abnehmen.

Braucht jedes Bauteil eine 3.2-Abnahme?

Nein – für die meisten Anwendungen genügt das Abnahmeprüfzeugnis 3.1, bei einfachen Bauteilen auch 2.1 oder 2.2. Die Fremdabnahme 3.2 ist die Ausnahme für Fälle, in denen Regelwerk, Betreiber oder Projektspezifikation sie ausdrücklich fordern – sie kostet Zeit (Prüftermin im Werk) und Geld. Welcher Zeugnistyp wofür passt, zeigt unsere Seite zu den Werkszeugnissen nach EN 10204.

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Fachliche Grundlage: DIN EN 10204:2005 inkl. Nationalem Vorwort (Zeugnistypen, Historie), Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (benannte Stellen), dokumentierte Unternehmensgeschichte von TÜV SÜD und DNV, BDS-Fachliteratur sowie eigene Zickwolff-Handelspraxis (Stand Juli 2026). Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind stets die aktuellen Normtexte und die technischen Unterlagen der Hersteller. Redaktionell geprüft: Juli 2026. Berücksichtigter Normen- und Herstellerstand: Juli 2026.