Wegweiser · QS
Die Prüfstelle (QS): der Wegweiser durch unser technisches Wissen
Was in der Prüfstelle täglich gebraucht wird, steht bei uns verteilt über viele Seiten – diese Seite sortiert es nach dem Weg, den ein Teil im Wareneingang nimmt: erst am Teil, dann am Maß, dann am Papier.
Diese Seite ist zum Wiederkommen gedacht: legen Sie sie sich als Lesezeichen an – oder finden Sie sie über die Kachel auf der Wissensübersicht wieder.
Diese Seite erklärt nichts selbst. Sie sortiert, was an anderer Stelle steht – jeder Verweis führt direkt in den Abschnitt, um den es geht. So gibt es jede Aussage genau einmal, und sie bleibt dort aktuell, wo sie gepflegt wird.
Am Teil: was der Wareneingang liest
- Was auf dem Teil steht – Welche Angaben ein Formstück trägt und welche fehlen dürfen.
- Von der Kennzeichnung zum Zeugnis – Wie man von der Prägung am Teil zur Norm und zur Charge kommt.
- Grenzen der Kennzeichnung – Was die Kennzeichnung nicht beweist - bevor man sich darauf verlässt.
Maße prüfen: welcher Wert wo gilt
- Rohrbogen – Grenzabmaße, Rundheit und die Formtoleranz P im Kurzüberblick.
- T-Stück – Grenzabmaße, Rundheit und die Durchflussbedingung am Abzweig.
- Reduzierstück – Warum hier jedes Ende mit seinem eigenen Durchmesser zählt.
- Kappe – Ein Anschweißende, eine Staffel - und keine Durchflussbedingung.
Papiere prüfen
- Die vier Zeugnistypen – 2.1, 2.2, 3.1, 3.2 - was sie unterscheidet und wer sie ausstellt.
- Zeugnis prüfen in sechs Schritten – Der Plausibilitätscheck, bevor das Papier abgeheftet wird.
- Gefälschte Zeugnisse erkennen – Woran ein nachgemachtes Zeugnis auffällt.
- 3.1 oder 3.2 – Der Unterschied in einem Satz - und wer die 3.2 abnimmt.
Prüfverfahren einordnen
- Die sechs ZfP-Standardverfahren – Welches Verfahren welchen Fehler findet.
- Wie viel wird geprüft – Was die Norm an Prüfumfang tatsächlich verlangt.
Wenn etwas nicht passt
- Norm-Check – Ihr Messwert gegen die Grenzabmaße, die wir zu dieser Norm führen - und was daran nicht passt.
- Werkszeugnis verloren – Was sich nachbeschaffen lässt - und was nicht mehr.
Die Prüfstelle erklärt – alle Kästen dieser Rolle
Kurze Erklärkästen, die auf den Fachseiten stehen. Hier der Anriss und der Weg dorthin; der vollständige Text steht an seiner Stelle im Zusammenhang.
- Am Anschweißende gilt für das Formstück dieselbe Elle wie für das Rohr – Das Grenzabmaß für den Außendurchmesser lautet in DIN EN 10253 „±1 % oder ±0,5 mm, es gilt der größere Wert“ – und in den Rohrnormen der Reihe EN 10216 steht derselbe Satz, Wort für Wort. (steht auf 6 Seiten)
- Unter ⌀ 273 hat die Rundheit keinen eigenen Grenzwert – und ist trotzdem begrenzt – Unter ⌀ 273 (beim Edelstahl-Teil unter 406,4) nennt die Norm für die Rundheit keinen eigenen Grenzwert – dort heißt es nur, sie sei „in den Grenzabmaßen für den Durchmesser enthalten". (steht auf 3 Seiten)
- Der Bogenkörper darf doppelt so unrund sein wie sein eigenes Ende – An den Anschweißenden verlangt die Norm bis ⌀ 610 höchstens 2 % Rundheitsabweichung – am Bogenkörper , also im gebogenen Bereich, sind 4 % erlaubt.
- Gleiche Bauform, zwei Wellenregeln – der Stahl-Teil und der Edelstahl-Teil zählen verschieden – Bei der Wellenhöhe sind sich beide Teile der Formstücknorm einig: h m darf höchstens 3 % des Durchmessers oder 25 mm betragen – es gilt der kleinere Wert – und bei T-Stücken und Reduzierstücken dürfen keine scharfen Kanten in Verbindung mit der Wellenbildung auftreten. (steht auf 2 Seiten)
- Warum der Abzweig der Bereich ist, den man sich am genauesten ansieht – Die Norm verlangt vom Hersteller eine zerstörungsfreie Prüfung jedes kaltverformten T-Stücks: Eindringprüfung oder Magnetpulverprüfung, durchzuführen nach der letzten Wärmebehandlung.
- Warum Typ B bei einer Kappe kaum etwas ändert – Bei Rohrbogen und T-Stücken ist der Unterschied zwischen den Typen handfest: Typ B legt dort spürbar Wand zu. (steht auf 2 Seiten)
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