Einkaufs-Ratgeber · CO₂ & Zoll
CBAM: Was der CO₂-Grenzausgleich für Rohre, Flansche und Formstücke bedeutet
Seit dem 1. Januar 2026 ist der CO₂-Grenzausgleich der EU (CBAM) scharf gestellt: Für erfasste Drittlandsimporte von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen entsteht eine kostenpflichtige CBAM-Verpflichtung; die für Einfuhren des Jahres 2026 erforderlichen Zertifikate werden ab 2027 erworben und abgegeben. Diese Seite zeigt, welche Rohrleitungsprodukte betroffen sind, wovon die Belastung tatsächlich abhängt – und liefert Rechenbeispiele samt Indikator-Rechner für Ihre Kalkulation. Das Wichtigste vorweg: Wenn nichts ausdrücklich anders vereinbart ist, kaufen Sie bei Zickwolff EU-verzollte Ware – ohne eigene CBAM-Importpflichten.
- Regelwerk
- VO (EU) 2023/956 · scharf seit 01.01.2026
- Zertifikatspreis
- Q2/2026: 75,28 €/t CO₂ (quartalsweise, ab 2027 wöchentlich)
- CBAM-Faktor
- 2026: 97,5 % → 2034: 0 %
- Stand
- Juli 2026
EU-verzollt kaufen heißt: keine eigenen CBAM-Importpflichten
Wenn nichts ausdrücklich anders vereinbart ist, kaufen Sie bei uns EU-verzollte Ware. Beim Erwerb EU-verzollt gelieferter Ware treffen Sie grundsätzlich keine eigenen CBAM-Importpflichten – Anmeldung, Zertifikatskauf und Fristen liegen beim Importeur. Eigene Drittlandsimporte Ihres Hauses bleiben davon unberührt. CBAM wirkt für Sie damit vor allem als möglicher Preisfaktor in der Lieferkette. Diese Seite hilft Ihnen einzuschätzen, wie groß dieser Faktor je nach Produkt, Herkunft und Herstellweg sein kann.
Welche Produkte sind CBAM-pflichtig?
Maßgeblich ist die Zolltarifnummer (KN-Code) der Ware. Für das Rohrleitungssortiment gilt (Sektor Eisen/Stahl: zunächst nur direkte Emissionen):
| Produktgruppe | Zolltarif (KN) | CBAM-Status | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Rohre Stahl/Edelstahl (nahtlos und geschweißt) | 7304-7306 | direkt CBAM-pflichtig | inkl. Kesselrohre und Großrohre |
| Gussrohre | 7303 | direkt CBAM-pflichtig | |
| Flansche, Formstücke und Fittings (Stahl/Edelstahl) | 7307 | direkt CBAM-pflichtig | Flansche, Bogen, T-Stücke, Reduzierungen, Muffen |
| Schrauben und Muttern | 7318 | direkt CBAM-pflichtig | auch das Montagematerial ist erfasst |
| Aluminiumrohre und -formstücke | 7608-7609 | direkt CBAM-pflichtig | neben CO₂ werden auch PFC erfasst |
| Armaturen | 8481 | nicht direkt erfasst | indirekte Preiswirkung über Gehäuse, Flansche, Schrauben möglich – siehe Ausblick 2028 |
| Kupferrohre | 7411 | nicht direkt erfasst | |
| Kunststoff-Rohrsysteme | 3917 | nicht direkt erfasst |
50-Tonnen-Freigrenze – mit Klippeneffekt
Importeure, die je Kalenderjahr höchstens 50 Tonnen CBAM-Waren einführen (alle betroffenen KN-Codes aus Eisen/Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln zusammengerechnet), sind für dieses Jahr von den CBAM-Pflichten befreit. Die Grenze wirkt aber als Klippe, nicht als Freibetrag: Wer sie überschreitet, wird rückwirkend für sämtliche CBAM-Einfuhren des Kalenderjahres pflichtig – nicht nur für die Menge oberhalb von 50 t. Beispiel: 48 t bis November, 4 t im Dezember → alle 52 t werden CBAM-relevant. Wer die Überschreitung absehen kann, muss den Status als zugelassener CBAM-Anmelder bereits vor dem Überschreiten besitzen. Für Rohrleitungsmaterial ist die Grenze schnell erreicht – ein einziges Bündel Großrohre kann genügen.
Fünf Stellschrauben bestimmen die Belastung
- Herstellwerk & Route: Der Emissionswert ist werksindividuell – die Hochofenroute liegt typischerweise um ein Mehrfaches über der Elektrostahl-/Schrottroute. Verifizierte Ist-Werte des konkreten Herstellwerks – geprüft durch einen akkreditierten CBAM-Prüfer – sind der größte Kostenhebel.
- Nachweisqualität: Ohne verifizierte Werte gelten länder- und produktspezifische Standardwerte – vielfach höher und mit jährlichen Aufschlägen (2026: +10 %, 2027: +20 %, 2028: +30 %). Ohne Nachweis wird es also planmäßig teurer.
- Produktgewicht: CBAM skaliert mit der Masse, nicht mit dem Stückpreis – schwere, günstige Massenware trifft es prozentual am stärksten.
- Warenwert & Werkstoff: Derselbe Betrag je Tonne wirkt bei 900-€-C-Stahl völlig anders als bei 4.000-€-Edelstahl – der Werkstoff wirkt vor allem über den Preisnenner (und über die typische Route).
- Jahr & Ursprungsland: Der CBAM-Faktor sinkt planmäßig (Tabelle unten) – dadurch wird die Freizuteilungs-Anpassung kleiner und ein größerer Anteil der eingebetteten Emissionen kostenpflichtig. Ein im Ursprungsland nachweislich und endgültig gezahlter CO₂-Preis kann die Zertifikatsmenge reduzieren; die praktische Bedeutung hängt stark von Herkunftsland, konkretem Werk und der Nachweisbarkeit des gezahlten Betrags ab.
So entsteht der CBAM-Betrag
Die abzugebende Zertifikatsmenge ergibt sich aus dem Emissionswert SE abzüglich der Freizuteilungs-Anpassung (F × CF × BM – der warenspezifische Benchmark wird aus den 10 % emissionsärmsten Werken gebildet und je Produktionsroute festgelegt) und abzüglich einer Anrechnung A für einen im Ursprungsland gezahlten CO₂-Preis. Wichtig: Ein solcher CO₂-Preis (ein Geldbetrag in €/t CO₂) wird nicht unmittelbar von den eingebetteten Emissionen abgezogen – er kann nach den geltenden Nachweis- und Umrechnungsregeln die Zahl der abzugebenden Zertifikate reduzieren; A steht hier vereinfachend für diese bereits umgerechnete Menge. Multipliziert mit dem Zertifikatspreis P entstehen die Kosten je Tonne. Der CBAM-Faktor F bildet den Abbau der kostenlosen EU-ETS-Zuteilung ab – die CO₂-Kostenwirkung steigt damit planmäßig auch für europäische Ware:
| 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033 | 2034 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 97,5 % | 95 % | 90 % | 77,5 % | 51,5 % | 39 % | 26,5 % | 14 % | 0 % |
Beobachten: Die EU-Kommission hat im Juli 2026 im Rahmen der ETS-Reform vorgeschlagen, den Abbaupfad zu ändern und die kostenlose Zuteilung für CBAM-Sektoren zu verlängern. Das ist bislang nur ein Gesetzgebungsvorschlag – bis zum Abschluss des Verfahrens gilt der hier dargestellte gesetzliche Stand.
15 Rechenbeispiele mit aktuellem Zertifikatspreis
Alle Beispiele rechnen den vollen Weg vor: (SE − BM × F) × P mit dem veröffentlichten Zertifikatspreis Q2/2026 = 75,28 €/t CO₂, CBAM-Faktor 97,5 % (soweit kein anderes Jahr genannt), vereinfachtem Benchmark-Rechenwert 1,3 t CO₂/t und ohne Auslands-CO₂-Preis. Emissionswerte (SE) und Benchmark sind transparente Beispielannahmen (typische Größenordnungen für verifizierte Werksdaten); die als „amtlicher Standardwert“ gekennzeichneten Werte stammen aus DVO (EU) 2025/2621. Warenwerte sind Marktannahmen zur Einordnung. Der Benchmark-Rechenwert 1,3 bildet ein vereinfachtes Hochofen-/Konverter-Szenario ab – für EAF-/Schrottware gelten amtlich niedrigere routenspezifische Benchmarks (siehe Fußnote **).
| Beispiel | Route / SE (Annahme) | Rechnung → €/t | je Einheit | Anteil am Beispiel-Warenwert* |
|---|---|---|---|---|
| Nahtloses Rohr 60,3 × 2,9, C-Stahl P235GH (4,11 kg/m) | Hochofen (BF-BOF), SE = 2,0 t CO₂/t | (2,0 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 55 €/t | ≈ 0,23 €/m | bei 900 €/t: ≈ 6,1 % |
| dasselbe C-Stahl-Rohr, EAF-/Schrottroute, werksverifiziert | EAF/Schrott, SE = 0,4 t CO₂/t | (0,4 − 1,3 × 0,975) < 0 → im vereinfachten Modell 0 €/t** | gering** | gering** |
| dieselbe Abmessung als Edelstahlrohr 1.4301 (4,13 kg/m) | EAF + Legierungsvorprodukte, SE = 1,8 t CO₂/t | (1,8 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 40 €/t | ≈ 0,17 €/m | bei 4.000 €/t: ≈ 1,0 % |
| Edelstahlrohr 1.4571, werksverifizierte Schrottroute | EAF/Schrott, SE = 0,4 t CO₂/t | (0,4 − 1,3 × 0,975) < 0 → im vereinfachten Modell 0 €/t** | gering** | gering** |
| Vorschweißflansch DN 100 PN 16, C-Stahl (≈ 5,6 kg) | Hochofen, SE = 2,0 t CO₂/t | (2,0 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 55 €/t | ≈ 0,31 €/Stück | bei 1.800 €/t: ≈ 3,1 % |
| derselbe Flansch in Edelstahl 1.4571 (≈ 5,6 kg) | EAF + Legierungsvorprodukte, SE = 1,8 t CO₂/t | (1,8 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 40 €/t | ≈ 0,22 €/Stück | bei 6.000 €/t: ≈ 0,7 % |
| Bogen 90° 3D, 88,9 × 3,2, C-Stahl P235GH, EN 10253-2 (≈ 1,3 kg) | Hochofen, SE = 2,0 t CO₂/t | (2,0 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 55 €/t | ≈ 0,07 €/Stück | bei 1.500 €/t: ≈ 3,7 % |
| Temperguss-Muffe ½″ (≈ 0,06 kg) | Gießerei-/Hochofenroute, SE = 2,0 t CO₂/t | (2,0 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 55 €/t | < 0,01 €/Stück | bei 2.500 €/t: ≈ 2,2 % |
| Schraubengarnitur M16 × 70 mit Mutter, Stahl 8.8 (≈ 0,15 kg) | Hochofen, SE = 2,0 t CO₂/t | (2,0 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 55 €/t | ≈ 0,01 €/Stück | bei 2.200 €/t: ≈ 2,5 % |
| Hohlprofil 100 × 100 × 4, Baustahl S355J2H (11,9 kg/m) | Hochofen, SE = 2,0 t CO₂/t | (2,0 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 55 €/t | ≈ 0,66 €/m | bei 950 €/t: ≈ 5,8 % |
| Großrohr geschweißt 508 × 6,3, C-Stahl P235/L235 (≈ 78 kg/m) | Hochofen, SE = 2,0 t CO₂/t | (2,0 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 55 €/t | ≈ 4,30 €/m | bei 900 €/t: ≈ 6,1 % |
| Rohr aus Beispiel 1 ohne Nachweis, Ursprung China – amtlicher Standardwert 2026 (KN 7304 19) | Standardwert inkl. +10 %, SE = 2,948 t CO₂/t | (2,948 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 127 €/t | ≈ 0,52 €/m | bei 900 €/t: ≈ 14,1 % |
| Rohr aus Beispiel 1 ohne Nachweis, Ursprung Indien – amtlicher Standardwert 2026 (KN 7304 19) | Standardwert inkl. +10 %, SE = 4,752 t CO₂/t | (4,752 − 1,3 × 0,975) × 75,28 € ≈ 262 €/t | ≈ 1,08 €/m | bei 900 €/t: ≈ 29,1 % |
| Rohr aus Beispiel 1 im Jahr 2028 (CBAM-Faktor 90 %) | Hochofen, SE = 2,0 t CO₂/t | (2,0 − 1,3 × 0,9) × 75,28 € ≈ 62 €/t | ≈ 0,26 €/m | bei 900 €/t: ≈ 6,9 % |
| Rohr aus Beispiel 1 im Jahr 2030 (CBAM-Faktor 51,5 %) | Hochofen, SE = 2,0 t CO₂/t | (2,0 − 1,3 × 0,515) × 75,28 € ≈ 100 €/t | ≈ 0,41 €/m | bei 900 €/t: ≈ 11,1 % |
* Rechnerische Beispielgrößen bezogen auf die angenommenen
Warenwerte – keine Prognose einer allgemeinen Preissteigerung und
keine Aussage darüber, ob oder in welchem Umfang Kosten in der
Lieferkette weitergegeben werden. Zertifikatspreis in den
Jahres-Beispielen (2028/2030) vereinfachend konstant gehalten.
** Auch die EAF-Zeilen rechnen mit dem vereinfachten
Benchmark-Rechenwert 1,3. Die amtlichen Benchmarks (DVO (EU)
2025/2620) sind routenspezifisch und liegen für Schrott-/EAF-Routen
deutlich niedriger – real kann daher auch bei EAF-Ware ein
kleiner, aber nicht automatisch null Euro betragender CBAM-Betrag
verbleiben.
Der Kontrast ist die Kernbotschaft: Route, Werk, Nachweis und Ursprungsland entscheiden – nicht die Produktbezeichnung. EAF-Ware kann gegenüber der Hochofenroute eine deutlich geringere CBAM-Belastung aufweisen, ist aber nicht automatisch CBAM-kostenfrei – maßgeblich sind KN-Code, tatsächliche Produktionsroute, Vorprodukte und die dafür geltende Freizuteilungs-Anpassung. Ohne Nachweis gilt der Standardwert des Ursprungslands, der ein Mehrfaches betragen kann.
Amtliche Standardwerte 2026: Auszug für das Rohrleitungssortiment
Ohne verifizierte Werksdaten gelten die land- und KN-spezifischen Standardwerte der DVO (EU) 2025/2621 (Anhang I, inkl. 10-%-Aufschlag 2026; 2027: +20 %, ab 2028: +30 %) – einige Beispiele:
| KN-Code | Ware | Ursprungsland | Standardwert 2026 (inkl. +10 %) |
|---|---|---|---|
| 7304 19 | Nahtlose Leitungsrohre | China | 2,948 t CO₂/t |
| 7304 19 | Nahtlose Leitungsrohre | Indien | 4,752 t CO₂/t |
| 7304 19 | Nahtlose Leitungsrohre | Türkei | 2,574 t CO₂/t |
| 7304 41 | Nahtlose Edelstahlrohre, kaltgefertigt | China | 7,706 t CO₂/t |
| 7306 30 41 | Gewinderohre, geschweißt | Türkei | 2,468 t CO₂/t |
| 7307 11 | Fittings aus Gusseisen, nicht verformbar | China | 3,577 t CO₂/t |
Die Spannbreite ist enorm: Für nahtlose Leitungsrohre reicht der 2026er-Standardwert je nach Ursprungsland von unter 0,3 t CO₂/t (Schrott-/EAF-geprägte Länder) bis über 9 t CO₂/t (Indonesien); bei kaltgefertigten Edelstahlrohren treiben die Legierungsvorprodukte die Werte auf bis zu 7,7 t CO₂/t (China). Das komplette Amtsblatt mit allen Ländern und KN-Codes liegt in unserem Quellenarchiv.
CBAM-Preisindikator: rechnen Sie mit Ihren Zahlen
Vereinfachter, unverbindlicher Szenariorechner. Der Rechner bildet die amtliche CBAM-Berechnung nicht vollständig ab. Er ist weder ein behördliches Berechnungstool noch ein Angebot, eine Preiszusage oder eine geeignete Grundlage für CBAM-Erklärungen oder Zollanmeldungen. Die Ergebnisse beruhen auf eingegebenen und teilweise vereinfachenden Annahmen und können von den tatsächlichen Kosten erheblich abweichen. Maßgeblich sind insbesondere KN-Code, Ursprungsland, Produktionsroute, verifizierte Emissions- und Vorproduktdaten, anwendbare Standard- und Benchmarkwerte, Korrekturfaktoren, anrechenbare ausländische CO₂-Preise sowie der maßgebliche Zertifikatspreis. Keine Zoll-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Der Indikator schätzt die Größenordnung der CBAM-Kosten in drei Szenarien: verifizierter Wert (Ihre Eingabe), vorsichtige Schätzung (+25 % auf den Emissionswert) und vereinfachtes Standardwert-Szenario (Beispielwert 3,0 t CO₂/t + 10 % Aufschlag 2026; kein rechtlicher oder wirtschaftlicher Höchstwert – die amtlichen Standardwerte sind land- und KN-spezifisch, siehe Auszug oben). Alle Felder sind änderbar – den jeweils aktuellen Zertifikatspreis finden Sie auf der offiziellen EU-Preisseite. Beachten Sie: Für 2026 wird der Quartalspreis erst nach Quartalsende festgestellt – zum Bestellzeitpunkt ist der später maßgebliche Preis also noch nicht endgültig bekannt. Der vorbelegte Benchmark-Rechenwert 1,3 entspricht einem vereinfachten Hochofen-/Konverter-Szenario; für EAF-/Schrottware liegen die amtlichen routenspezifischen Benchmarks niedriger – passen Sie das BM-Feld dann entsprechend an.
Nicht verwechseln: CBAM ist nicht das Stahl-Importkontingent
Neben CBAM existiert seit dem 1. Juli 2026 ein separates Instrument: Die EU hat ihre bisherigen Stahl-Schutzmaßnahmen durch ein neues Zollkontingentsystem ersetzt (VO (EU) 2026/1384). Zollfrei bleiben rund 18,35 Mio. Tonnen Stahlimporte pro Jahr, aufgeteilt auf produktspezifische Warenkategorien – rund 47 % weniger als zuvor; außerhalb des verfügbaren Kontingents fallen 50 % Zusatzzoll zusätzlich zu den regulären Zöllen an. Zahlreiche Rohrwaren sind ausdrücklich erfasst – darunter Gewinde-/Gasrohre, Hohlprofile, nahtlose Edelstahlrohre, sonstige nahtlose Rohre, Großrohre und weitere geschweißte Rohre; ob eine konkrete Ware betroffen ist, richtet sich nach ihrem KN- bzw. TARIC-Code. Flansche und Formstücke der Position 7307 sind in der Kategorienliste dagegen nicht enthalten. Die Melt-and-Pour-Nachweispflicht (in welchem Land wurde der Stahl erstmals erschmolzen und gegossen) gilt ab dem 1. Oktober 2026; bis Ende 2026 prüft die Kommission die Aufnahme weiterer Warencodes (u. a. Gussrohre).
Für die Preisbetrachtung eines Drittlandsimports stapeln sich damit bis zu vier Positionen: Einkaufspreis + regulärer Zoll + ggf. Außerkontingentszoll + geschätzte CBAM-Kosten – und sowohl die Kontingentlage als auch der maßgebliche CBAM-Zertifikatspreis stehen beim Bestellzeitpunkt oft noch nicht fest. Beides sind Importeurspflichten: Bei EU-verzollt gelieferter Ware sind Kontingentabwicklung und CBAM bereits Sache des Lieferanten – im Preis können sich beide Instrumente aber bemerkbar machen.
Ausblick 2028: Ausweitung in Verhandlung
Geplant, noch nicht beschlossen: Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 vorgeschlagen, CBAM ab dem 1. Januar 2028 auf rund 180 stahl- und aluminiumintensive Folgeprodukte (u. a. Maschinen, Geräte, Metallbau) auszuweiten und Schrott in die CO₂-Berechnung aufzunehmen – Letzteres würde den heutigen Vorteil der Schrottroute dämpfen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft (Ratsposition Juni 2026). Für die Einkaufsplanung heißt das: mittelfristig mit breiterer CBAM-Wirkung rechnen.
Häufige Fragen zu CBAM
Muss ich als Zickwolff-Kunde CBAM anmelden oder Zertifikate kaufen?
Nein – wenn nichts ausdrücklich anders vereinbart ist, kaufen Sie bei Zickwolff EU-verzollte Ware. Beim Erwerb EU-verzollt gelieferter Ware treffen Sie grundsätzlich keine eigenen CBAM-Importpflichten; Anmeldung, Zertifikatskauf und Fristen liegen beim Importeur. Eigene Drittlandsimporte Ihres Hauses bleiben davon unberührt. CBAM wirkt für Sie vor allem als möglicher Preisfaktor in der Lieferkette – eine Größenordnung liefert der Indikator-Rechner auf dieser Seite.
Wie stark verteuert CBAM Rohre, Flansche und Formstücke?
Eine Pauschalzahl gibt es nicht – und eine allgemeingültige prozentuale Verteuerung lässt sich aus Rechenbeispielen nicht ableiten. Im vereinfachten Rechenbeispiel dieser Seite ergibt sich mit dem Zertifikatspreis von Q2/2026 und den genannten Annahmen für Hochofenware ein CBAM-Indikator von rund 55 € je Tonne; bezogen auf einen angenommenen Warenwert von 900 €/t entspricht das rechnerisch rund 6 Prozent. Das ist keine Prognose einer allgemeinen Preissteigerung und keine Aussage darüber, ob oder in welchem Umfang Kosten in der Lieferkette weitergegeben werden. Für EAF-/Schrottware fällt der Betrag meist deutlich niedriger aus – maßgeblich ist dort der niedrigere routenspezifische Benchmark; automatisch null ist er nicht. Entscheidend sind die fünf Stellschrauben dieser Seite.
Warum zahlen zwei Werke für das gleiche Produkt unterschiedliche CBAM-Kosten?
Weil der Emissionswert (SE) werksindividuell ist: Maßgeblich sind die tatsächlichen Emissionen des konkreten Herstellwerks – nutzbar aber nur, wenn ein akkreditierter CBAM-Prüfer sie verifiziert hat. Ohne Verifikation gelten die länder- und produktspezifischen Standardwerte, die vielfach höher liegen und jährlich mit Aufschlägen versehen werden. Verifizierte Emissionsdaten können gegenüber ungünstigeren Standardwerten daher zu einer niedrigeren CBAM-Belastung führen – solche Lieferanten werden tendenziell eher günstiger.
Was ist ein CBAM-Zertifikat und was kostet es aktuell?
Ein CBAM-Zertifikat deckt eine Tonne anrechenbarer CO₂-Emissionen der importierten Ware ab. Der Preis folgt dem EU-Emissionshandel: Für 2026 veröffentlicht die EU-Kommission Quartalspreise (Q1/2026: 75,36 €, Q2/2026: 75,28 € je Tonne CO₂), ab 2027 Wochenpreise. Gekauft werden die Zertifikate vom Importeur ab Februar 2027 – rückwirkend für alle Einfuhren ab dem 1. Januar 2026.
Was bedeutet die 50-Tonnen-Freigrenze – und was ist der Klippeneffekt?
Importeure mit höchstens 50 Tonnen CBAM-Waren je Kalenderjahr (alle betroffenen KN-Codes zusammengerechnet) sind von den CBAM-Pflichten befreit. Die Grenze wirkt aber als Klippe: Wird sie überschritten, werden rückwirkend sämtliche CBAM-Einfuhren des Jahres pflichtig – nicht nur die Menge oberhalb von 50 Tonnen – und der Status als zugelassener CBAM-Anmelder muss bereits vor dem Überschreiten vorliegen. Bei Rohrleitungsmaterial ist die Grenze schnell erreicht.
Hat CBAM etwas mit dem EU-Stahl-Importkontingent zu tun?
Nein, das sind zwei getrennte Instrumente, die sich aber addieren können. CBAM bepreist die CO₂-Emissionen der importierten Ware. Das Stahl-Zollkontingent (seit 01.07.2026, VO (EU) 2026/1384) begrenzt die zollfreie Importmenge auf rund 18,35 Mio. Tonnen pro Jahr; außerhalb des Kontingents fallen 50 Prozent Zusatzzoll zusätzlich zu den regulären Zöllen an. Zahlreiche Rohrwaren sind erfasst (u. a. Gasrohre, Hohlprofile, nahtlose und geschweißte Rohre, Großrohre) – Flansche und Formstücke der Position 7307 dagegen nicht; maßgeblich ist der KN-Code. Der Melt-and-Pour-Herkunftsnachweis gilt ab dem 01.10.2026. Für EU-verzollt gelieferte Ware wickelt beides der Importeur ab.
Gilt CBAM auch für Armaturen, Kupferrohre oder Kunststoffsysteme?
Derzeit nicht direkt: Armaturen (KN 8481), Kupferrohre (7411) und Kunststoffsysteme (3917) stehen nicht im CBAM-Anhang. Indirekte Preiswirkungen über Stahl-Vorprodukte, Gehäuse, Flansche oder Schrauben sind aber möglich. Wichtig für die Planung: Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 vorgeschlagen, CBAM ab 2028 auf rund 180 stahl- und aluminiumintensive Folgeprodukte auszuweiten – das Verfahren läuft noch.
Einkauf absichern – wir rechnen mit
Ob Stückliste, Rahmenvertrag oder Einzelbedarf: Wir liefern EU-verzollt und helfen bei der Einordnung.
Service
Stücklisten-Check
Wir prüfen Ihre Bedarfsliste und bieten direkt an – EU-verzollt, mit Zeugnis.
Wissen
Rohre erklärt
Normfamilien, Werkstoffe und Lieferprogramm – die Grundlage jeder Kalkulation.
Service
Beschaffungsservice
Exoten, Sonderwerkstoffe, Kleinstmengen – wir finden die wirtschaftliche Quelle.
Fachliche Grundlage: VO (EU) 2023/956 (CBAM) samt Durchführungsverordnungen (EU) 2025/2621 (Standardwerte für graue Emissionen), 2025/2620 (CBAM-Benchmarkwerte/Anpassung für kostenlose Zuteilung), 2025/2547 (Ermittlung der grauen Emissionen), 2025/2548 (Berechnung und Veröffentlichung der Zertifikatspreise); offizielle Zertifikatspreis-Veröffentlichung der EU-Kommission (Stand Q2/2026); DEHSt-Informationen zur Regelphase; VO (EU) 2026/1384 (Stahl-Zollkontingente); Mitgliederinformation des Bundesverbands Deutscher Stahlhandel (12/2025); eigene Zickwolff-Handelspraxis. Beispielwerte für Emissionen und Benchmark sind gekennzeichnete Annahmen. Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und keine Zoll-, Steuer- oder Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils geltenden EU-Rechtsakte und die Angaben Ihres Zolldienstleisters. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind stets die aktuellen Normtexte und die technischen Unterlagen der Hersteller. Redaktionell geprüft: Juli 2026. Berücksichtigter Normen- und Herstellerstand: Juli 2026.