Einkaufs-Ratgeber · Regulatorik & Import
„Melt and Pour“: was der neue Herkunftsnachweis für Stahl ab dem 1. Oktober 2026 bedeutet
Mit dem neuen EU-Stahlkontingentsystem kommt eine Nachweispflicht, die es in dieser Form in der EU bislang nicht gab: Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Importeure belegen, in welchem Land der Stahl erstmals erschmolzen und vergossen wurde – unabhängig davon, wo die Ware später gewalzt, geschweißt oder bearbeitet wurde. Diese Seite erklärt, was hinter dem Begriff steckt, warum Schmelzland und Ursprungsland zwei verschiedene Dinge sind und welche Rolle das Werkszeugnis dabei spielt.
- Regelwerk
- Art. 4 VO (EU) 2026/1384
- Pflicht ab
- 01.10.2026
- Nachweis
- z. B. Werkszeugnis (Mill Test Certificate)
- Rechtsstand
- Juli 2026
Was „Melt and Pour“ bedeutet
„Melt and Pour“ heißt wörtlich Schmelzen und Gießen. Nachzuweisen ist das Land, in dem der Rohstahl oder das Roheisen ursprünglich in flüssiger Form in einem Stahl- oder Eisenerzeugungsofen hergestellt und anschließend in die erste feste Form gegossen wurde – typischerweise zur Bramme, zum Knüppel oder zum Block. Entscheidend ist also der Ofen, nicht das Walzwerk: Alle späteren Schritte – Warmwalzen, Kaltziehen, Schweißen, Verzinken – ändern das Schmelzland nicht mehr.
Warum diese Regel? Das Kontingentsystem soll sich nicht dadurch umgehen lassen, dass Stahl aus einem Land mit ausgeschöpftem Kontingent in einem Drittland nur noch umgeformt und von dort mit neuem Warenursprung in die EU verkauft wird. Der Blick auf das Schmelzland macht solche Umwege sichtbar.
Schmelzland, Ursprungsland, Lieferland: drei verschiedene Dinge
Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Brammen werden in Land A erschmolzen und gegossen, in Land B zu nahtlosen Rohren gewalzt und über einen Händler in Land C in die EU verkauft.
| Begriff | Im Beispiel | Wofür maßgeblich |
|---|---|---|
| Melt-and-Pour-Land (Schmelzland) | Land A | Melt-and-Pour-Angabe ab 01.10.2026 |
| Nichtpräferenzielles Ursprungsland | i. d. R. Land B (letzte wesentliche Be-/Verarbeitung) | Kontingent-Zuordnung, Regel- und Antidumpingzölle |
| Liefer-/Versendungsland | Land C | Logistik und Handelspapiere – zollrechtlich nachrangig |
Ursprungsland und Schmelzland können also auseinanderfallen – und genau deshalb reicht das klassische Ursprungszeugnis für die neue Pflicht nicht aus. Verwandt, aber rechtlich getrennt ist der Vormaterialnachweis der Russland-Sanktionen: Dort geht es darum, dass die eingesetzten Vorprodukte nicht aus Russland stammen.
Welche Nachweise gelten – und welche Rolle das Werkszeugnis spielt
Die Verordnung verlangt „überprüfbare geeignete Nachweise“ und nennt als Beispiel ausdrücklich die Walzwerksbescheinigung – im Handelsalltag das Werkszeugnis (Mill Test Certificate). Damit wird ein Dokument, das bislang vor allem der technischen Qualitätssicherung diente, zum Zolldokument. Ein aussagekräftiges Zeugnis enthält die Angaben, auf die es ankommt:
- Erzeugerwerk (Name und Land des Stahlwerks),
- Schmelzennummer (Heat Number) – sie ordnet die Charge dem Schmelzvorgang zu,
- bei weiterverarbeiteter Ware zusätzlich die Verarbeitungsschritte mit Werk und Land (Walzen, Schweißen, Ziehen).
Rechtsstand Juli 2026 – Nachweisform noch offen: Art und Form der Nachweise legt die Kommission per Durchführungsrechtsakt fest; er ist bis zum 31. August 2026 angekündigt (die öffentliche Konsultation lief bis Anfang Juli 2026). Bis dahin gilt: Wer ab Oktober importieren will, sollte jetzt sicherstellen, dass seine Lieferanten Zeugnisse mit vollständigen Schmelzangaben liefern können. Sobald der Rechtsakt vorliegt, ergänzen wir die konkreten Formvorgaben.
Checkliste: das sollten Sie vom Lieferanten verlangen
- Werkszeugnis nach EN 10204 (3.1) mit Werk, Land und Schmelzennummer – je Position und Charge,
- bei Handelsware: Angabe des ursprünglichen Erzeugerwerks, nicht nur des Weiterverarbeiters,
- eindeutige Zuordnung Zeugnis ↔ Lieferposition (Chargen-/Bundnummern auf Ware und Papieren),
- vertragliche Zusicherung, dass die Angaben zum Schmelzland vollständig und richtig sind.
Nicht verwechseln: drei Herkunftsfragen bei Stahl
| Melt and Pour | Russland-Vormaterialnachweis | CBAM-Emissionsdaten | |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrund | Art. 4 VO (EU) 2026/1384 (Kontingentsystem) | Art. 3g VO (EU) 833/2014 (Sanktionsrecht) | VO (EU) 2023/956 (Klimainstrument) |
| Frage | In welchem Land wurde erstmals erschmolzen und vergossen? | Stammen die Vorprodukte nicht aus Russland? | Wie viel CO₂ steckt in der Ware? |
| Seit/ab | ab 01.10.2026 | seit 30.09.2023 | scharf seit 01.01.2026 |
| Folge ohne Nachweis | Kontingent-/Zollabwicklung nicht möglich | Einfuhrverbot | teurere Standardwerte |
| Typisches Dokument | Werkszeugnis (MTC) | Werkszeugnis (MTC) + Codierung Y824 | verifizierte Emissionsdaten des Werks |
Die drei Regelwerke greifen teilweise auf dieselben Stammdaten der Lieferkette zurück: Für Melt and Pour und den Russland-Vormaterialnachweis ist das Werkszeugnis mit Schmelzennummer und Werksangabe häufig das zentrale Dokument; CBAM benötigt darüber hinaus gesonderte Emissionsdaten und – soweit vorgeschrieben – deren Verifizierung. Eine saubere Zeugnisverwaltung ist trotzdem die beste gemeinsame Basis. Genau hier setzt unser Werkszeugnis-Service an.
Häufige Fragen zu Melt and Pour
Was bedeutet Melt and Pour wörtlich?
Melt and Pour heißt Schmelzen und Gießen. Gemeint ist das Land, in dem der Rohstahl oder das Roheisen erstmals in flüssiger Form in einem Stahl- oder Eisenerzeugungsofen hergestellt und anschließend in die erste feste Form – typischerweise Bramme, Knüppel oder Block – gegossen wurde. Spätere Verarbeitungsschritte wie Walzen, Ziehen oder Schweißen in einem anderen Land ändern dieses Schmelzland nicht mehr.
Ab wann gilt die Melt-and-Pour-Nachweispflicht?
Ab dem 1. Oktober 2026. Sie ist Teil des neuen EU-Stahlkontingentsystems (Art. 4 der VO (EU) 2026/1384, in Kraft seit 01.07.2026) und gilt für die Einfuhr aller Warenkategorien des Anhangs I – darunter die Rohr- und Hohlprofil-Kategorien 20, 21, 22, 24, 25A, 25B und 26. Wie der Nachweis formal auszusehen hat, legt die Kommission per Durchführungsrechtsakt fest, der bis zum 31. August 2026 angekündigt ist.
Welches Dokument weist das Schmelzland nach?
Die Verordnung nennt als Beispiel ausdrücklich die Walzwerksbescheinigung, also das Werkszeugnis (Mill Test Certificate). Ein aussagekräftiges Zeugnis nennt das Erzeugerwerk, das Land und die Schmelzennummer, über die sich die Charge dem Schmelzvorgang zuordnen lässt. Verlangt sind überprüfbare geeignete Nachweise – die genaue Form konkretisiert ein noch ausstehender Durchführungsrechtsakt der Kommission.
Ist Melt and Pour dasselbe wie der Russland-Nachweis mit Y824?
Nein – die beiden werden häufig verwechselt. Der Melt-and-Pour-Nachweis gehört zum Stahlkontingentsystem, ist herkunftsneutral und dokumentiert das Land des ersten Erschmelzens und Vergießens. Der Vormaterialnachweis nach Art. 3g der Russland-Sanktionen (Zollcodierung Y824) belegt dagegen, dass keine russischen Eisen- und Stahlvorprodukte verarbeitet wurden – ohne ihn ist die Einfuhr verboten. In der Praxis stützen sich beide auf dieselben Zeugnisangaben: Werk, Land, Schmelzennummer.
Betrifft mich Melt and Pour als Kunde eines Händlers?
Direkt nicht: Die Nachweispflicht trifft den Importeur bei der Zollanmeldung. Wenn nichts ausdrücklich anders vereinbart ist, kaufen Sie bei Zickwolff EU-verzollte Ware – der Nachweis ist dann bereits Sache der Lieferkette. Mittelbar lohnt sich das Thema trotzdem: Werkszeugnisse mit vollständigen Angaben zu Werk und Schmelze werden wichtiger, auch für Ihre eigene Dokumentation.
Zeugnisse im Griff – mit System
Werkszeugnis, Schmelzennummer, Rückverfolgbarkeit: Das ist seit Jahrzehnten unser Handwerk.
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Werkszeugnisse EN 10204
Zeugnistypen 2.1 bis 3.2, Inhalte und Lesehilfe – die Grundlage jedes Herkunftsnachweises.
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Kennzeichnung lesen
Stempelung, Schmelzennummer und Normkennzeichen auf Flanschen und Rohren entschlüsseln.
Service
Werkszeugnis-Service
Zeugnis-Recherche über Auftrags- und Schmelzennummer zu über Zickwolff bezogenen Teilen.
Fachliche Grundlage: VO (EU) 2026/1384 vom 17.06.2026, insbesondere Art. 4 (Melt-and-Pour-Nachweis; Wortlaut am 29.07.2026 am EUR-Lex-Volltext geprüft) und Art. 14 (Anwendungsdaten); Konsultation der EU-Kommission zur Nachweisform (06/2026); Informationen von zoll.de, GTAI und WKO; eigene Zickwolff-Zeugnispraxis. Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und keine Zoll-, Steuer- oder Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils geltenden EU-Rechtsakte und die Angaben Ihres Zolldienstleisters. Angaben ohne Gewähr. Redaktionell geprüft: Juli 2026. Berücksichtigter Rechtsstand: Juli 2026.