Faustregel · trifft zu
Drei Fragen vor jeder Anfrage: Zeichnung, Werkstoff, Zulassung – so sortiert sich jedes Sonderteil
Drei Fragen vor jeder Anfrage: Zeichnung, Werkstoff, Zulassung.
Eine Faustregel ersetzt weder die Auslegung noch die gültige Norm.
- Einordnung
- robuste Regel
- Normbezug
- Richtlinie 2014/68/EU Anhang I Nr. 4, DIN/TS 17026, E DIN EN 13445-14, EN 10204, AD 2000, ISO/ASTM 52900, ASME PTB-13, API Std 20S
Merksatz
Gibt es eine Zeichnung oder ein Muster? Welcher Werkstoff in welchem Zustand? Muss das Teil eine Abnahme nach Druckgeräterichtlinie, AD 2000 oder ASME bestehen? Wer die drei Antworten hat, weiß, ob das Teil ein Normteil ab Lager ist, eine Sonderfertigung – oder ein Fall für die additive Fertigung mit Gutachten.
Woher kommt die Regel?
Aus dem Alltag der Anfrage. Die Frage „Können Sie das drucken?“ kommt fast immer ohne Zeichnung, ohne Werkstoffzustand und ohne Angabe, ob das Teil drucktragend ist – und lässt sich so nicht beantworten. Die drei Fragen sortieren jede Anfrage in wenigen Minuten: Sie sind dieselben, die ein Schmiedebetrieb, ein Dreher oder eine benannte Stelle stellen würde.
Was ist technisch richtig?
Die Zeichnung entscheidet über den Weg: Gibt es eine Produktnorm, die das Teil beschreibt, ist es ein Normteil ab Lager; gibt es eine Zeichnung mit drehbarer, schmiedbarer oder schweißbarer Geometrie, ist es Sonderfertigung; gibt es nur ein Altteil, beginnt die Arbeit mit Vermessen, Werkstoffbestimmung und Neuzeichnung. Der Werkstoff entscheidet über die Machbarkeit: als Pulver oder Draht verfügbar? Welcher Zustand – normalgeglüht, vergütet, lösungsgeglüht – wird gebraucht, und liefert das Verfahren ihn nach Wärmebehandlung? Die Zulassung entscheidet über den Aufwand: Ein nicht drucktragendes Teil braucht nur die Qualifikation des Herstellers; ein drucktragendes Teil unter der Druckgeräterichtlinie braucht ein Werkstoffgutachten nach Anhang I Nr. 4 und die Konformitätsbewertung des Geräts – heute der einzige Weg, weil harmonisierte Werkstoffnormen für Metallpulver fehlen. In der ASME-Welt tritt die Qualifizierung nach PTB-13, Code Case 3020 oder API 20S an diese Stelle.
Wo endet die Regel?
- Die drei Fragen sortieren, sie entscheiden nicht: Ob ein Sonderteil additiv oder konventionell gefertigt wird, ist eine Frage von Geometrie, Stückzahl und Kalkulation.
- Stückzahl und Termin sind die vierte und fünfte Frage, die das Angebot braucht – für die Sortierung reichen die ersten drei.
- Bei Ersatzteilen für Pumpen und Armaturen führt der Weg zum Hersteller, der sein Teil qualifiziert hat; die drei Fragen beantwortet dann er.
- Trinkwasser: Für gedruckte Bauteile gibt es derzeit keine Zulassung und keinen Weg, den wir empfehlen könnten – die dritte Frage endet dort.
Was sagt die Norm?
Richtlinie 2014/68/EU Anhang I Nr. 4 (Werkstoffnachweis: harmonisierte Norm, europäische Werkstoffzulassung, Einzelgutachten), DIN/TS 17026:2020-10 (Zusatzanforderungen, Werkstoff- und Prozessqualifizierung), E DIN EN 13445-14:2025-01 (Entwurf), EN 10204 (Prüfbescheinigungen), AD 2000 (Werkstoffprüfung analog), ISO/ASTM 52900 (Begriffe).
DIN/EN versus ASME/ASTM
Dieselben drei Fragen, andere Antworten auf die dritte: In der ASME-Welt ist die Abnahme eine Frage des Codes und des Authorized Inspector; für gedruckte Teile geben PTB-13, Code Case 3020 (Lichtbogen-Drahtauftrag) und API Std 20S (Qualifizierungsstufen nach Kritikalität) die Regeln. Wer für einen Betreiber mit ASME-Spezifikation arbeitet, fragt nach API 20S, bevor er nach EN 13445-14 fragt.
Praxisbeispiel
Anfrage: „Verteiler mit vier Abgängen, innen Kanäle, 1.4404, Kleinserie 20 Stück, Betrieb 16 bar / 120 °C.“ Zeichnung: ja, mit Innengeometrie, die sich nicht bohren lässt – kein Normteil. Werkstoff: 1.4404 als Pulver verfügbar, lösungsgeglüht nach Wärmebehandlung. Zulassung: drucktragend, Druckgeräterichtlinie – Werkstoffgutachten und Konformitätsbewertung nötig. Ergebnis: ein Fall für die additive Fertigung mit Gutachten beim Hersteller oder einem zertifizierten Fertiger; die Alternative wäre ein geschweißter Verteiler aus Normrohr und Normstutzen ab Lager, wenn die Kanäle auch außen liegen dürfen.
Zickwolff-Bezug
Die drei Fragen sind der Anfang jeder Sonderteil-Anfrage bei uns – und der Anfragehelfer im Themenkreis additive Fertigung stellt sie in dieser Reihenfolge. In neun von zehn Fällen endet die erste Frage bereits beim Normteil ab Lager. Zickwolff druckt nicht und vermittelt keine Druckdienstleistung; wir zeigen den Weg und liefern das Normteil.
Heute überprüft
Ampel: trifft zu (Klasse A). Die drei Fragen sind die Sortierfragen jeder benannten Stelle und jedes Fertigers; sie sind unabhängig vom Verfahren gültig.
Weiterführende Links
- Anfragehelfer Sonderteil: Normteil, Sonderfertigung, additive Fertigung oder Reparatur? – die fünf Fragen als Werkzeug
- 3D-Druck von Flanschen, Formstücken, Rohren, Armaturen und Ersatzteilen aus Stahl: Was technisch geht – was technisch geht
- Additive Fertigung und Regelwerk: Produktnorm, Druckgeräterichtlinie, Werkstoffgutachten, ASME, Trinkwasser – was das Regelwerk verlangt
- Kennzeichnung auf Flanschen und Rohren lesen: Stempelung, Schmelzennummer, Normen – Werkstoff am Stempel erkennen
- Welches Bauteil ist das? Flansche und Formstücke an drei Maßen erkennen – Altteil bestimmen
- Werkszeugnisse nach DIN EN 10204 erklärt: 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 – Bescheinigungen
Häufige Fragen
Reicht ein Foto statt Zeichnung?
Für die Sortierung ja, für die Fertigung nein. Ohne Maße und Toleranzen beginnt jede Sonderfertigung mit dem Vermessen.
Woher weiß ich, ob ein Teil drucktragend ist?
Wenn es das Medium unter Druck einschließt oder den Druck aufnimmt – Gehäuse, Flansch, Formstück, Verteiler – ja; Laufrad, Kegel, Käfig, Halterung nein. Im Zweifel entscheidet die Kategorie des Druckgeräts.
Muss ich den Werkstoffzustand wirklich angeben?
Ja – er ist beim gedruckten Teil die entscheidende Angabe, weil die Werkstoffnummer allein ihn nicht festlegt.
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