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Unsere Einordnung: Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und ist keine Rechtsberatung. Wir schildern, wie wir als technischer Händler die Regelungen verstehen und für unser Sortiment umsetzen. Maßgeblich sind die amtlichen Rechtstexte; für den Einzelfall empfiehlt sich eine eigene rechtliche Prüfung. Stand: 6. August 2026.

Regulatorik · Trinkwasser

Trinkwasser-Werkstoffe: Was ab dem 31.12.2026 gilt – und warum Blei die Werkstoffwahl verändert

Ob eine Armatur oder ein Fitting Trinkwasser berühren darf, entscheidet nicht der Katalog, sondern eine Positivliste – und dieses System wird gerade umgebaut: Ab dem 31. Dezember 2026 lösen EU-weit einheitliche Regeln die deutschen UBA-Bewertungsgrundlagen ab, und ab 2028 verschärft der neue Blei-Grenzwert die Anforderungen an Messing & Co. Diese Seite ordnet die Stichtage, Übergangsfristen und die praktischen Folgen für Einkauf und Installation.

Rechtsrahmen
RL (EU) 2020/2184 + Durchführungsrechtsakte 2024
Stichtag
31.12.2026 (EU-Positivlisten)
Übergang
Inverkehrbringen mit nat. Zertifikat bis 31.12.2032
Stand
August 2026

Das Prinzip: Positivliste statt freier Werkstoffwahl

Für Bauteile im Kontakt mit Trinkwasser gilt seit Jahren ein Grundsatz, der im Industriegeschäft leicht übersehen wird: Zulässig ist nicht, was technisch funktioniert, sondern was auf der maßgeblichen Positivliste steht. In Deutschland sind das bislang die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamts – für Metalle die Metall-Bewertungsgrundlage mit ihrer Liste der hygienisch geeigneten Legierungen, für Kunststoffe die KTW-Bewertungsgrundlage. Den praktischen Nachweis führen Hersteller üblicherweise über eine DVGW-Zertifizierung ihrer Produkte. Ein und dieselbe Bauform kann deshalb in einer Industrie-Ausführung und einer Trinkwasser-Ausführung existieren – äußerlich kaum zu unterscheiden, rechtlich aber zwei verschiedene Produkte.

Zeitachse

Die Stichtage im Überblick

Termine und Stichtage für Trinkwasser-Werkstoffe
DatumWas giltEinordnung
2024sechs EU-Durchführungsrechtsakte veröffentlicht (Positivlisten, Prüfverfahren, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung)der Werkzeugkasten zur Richtlinie (EU) 2020/2184
30.06.2025letzte Antragsmöglichkeit für nationale UBA-Bewertungenabgelaufen – Neues läuft auf der EU-Schiene
31.12.2026EU-Anforderungen gelten: Europäische Positivlisten, Produktprüfung, EU-Kennzeichnungder zentrale Stichtag; baustellenseitig gefertigte Produkte ohne Übergangsfrist
12.01.2028Blei-Grenzwert im Trinkwasser sinkt auf 5 µg/lverschärft die Legierungs-Anforderungen
31.12.2032Ende der Übergangsfrist für Produkte mit gültigen nationalen Zertifikatenbetrifft das Inverkehrbringen (Zertifikat bis Ende 2026 erteilt); Abverkauf, Einbau und Weiterbetrieb folgen eigenen Regeln
Messing & Blei

Warum Blei das Kernthema ist

Klassische Messing-Werkstoffe enthalten Blei als Legierungselement – für die Zerspanung technisch bewährt, im Trinkwasser aber unerwünscht, weil bleihaltige Legierungen geringe Mengen an das Wasser abgeben können. Die Regelwerke ziehen die Schraube deshalb an zwei Stellen an: Die Positivlisten lassen für Trinkwasser nur bestimmte, hygienisch bewertete Legierungen zu, und der auf 5 µg/l halbierte Blei-Grenzwert ab 12.01.2028 erhöht den Druck zusätzlich – auf Neuinstallationen wie auf Bestandsanlagen mit alten Bleikomponenten. Für die Werkstoffwahl heißt das: bleiarme und bleifreie Kupferlegierungen werden vom Nischenprodukt zur sicheren Wahl. Das verbindet sich direkt mit dem REACH-Thema: Dieselben bleihaltigen Legierungen, über die wir nach Art. 33 informieren, stehen auch trinkwasserseitig unter Beobachtung – bleifreie Baureihen lösen beide Fragen auf einmal.

Praxis

Was Einkauf und Installation jetzt beachten sollten

Die wichtigste Regel ist eine Bestellangabe: Sagen Sie dazu, wenn ein Bauteil für Trinkwasser bestimmt ist. Im technischen Handel sind viele Armaturen und Fittings primär für Industrie-, Heizungs- und Anlagenbau gedacht – die Trinkwasser-Eignung ist eine Eigenschaft der konkreten Baureihe, nicht der Bauform. Achten Sie bei Trinkwasser-Anwendungen auf die Zulassung (bislang DVGW-Zertifikat auf Basis der UBA-Bewertungsgrundlagen, künftig die EU-Konformität samt Kennzeichnung) und behalten Sie bei Lagerbeständen die Übergangsfrist im Blick: Sie erlaubt nach unserem Verständnis das weitere Inverkehrbringen national zertifizierter Produkte bis längstens Ende 2032 – Abverkauf, Einbau und der Weiterbetrieb bestehender Installationen sind davon getrennt zu betrachten. Wir führen für Trinkwasseranwendungen zugelassene Baureihen – darunter bleifreie Messing-Kugelhähne – und weisen die Zulassung je Baureihe auf Anfrage nach; bei Systemherstellern wie unseren Press- und Kunststoffsystem-Partnern gehören die Trinkwasser-Zertifikate zur Produktdokumentation.

Diese Seite beschreibt, wie wir die Übergangsregeln für unser Sortiment verstehen und umsetzen – sie ersetzt keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

Häufige Fragen zu Trinkwasser-Werkstoffen

Darf jede Messingarmatur für Trinkwasser eingesetzt werden?

Nein. Für Trinkwasserinstallationen dürfen nur Werkstoffe eingesetzt werden, die auf der maßgeblichen Positivliste stehen – in Deutschland bislang die Metall-Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamts, ab Ende 2026 die Europäischen Positivlisten. Klassische Blei-Messing-Werkstoffe sind dort nur teilweise und mit Einschränkungen vertreten; für Industriearmaturen ohne Trinkwasserbezug spielt das keine Rolle. Deshalb gehört in jede Bestellung die Angabe, ob die Armatur für Trinkwasser bestimmt ist – dann liefern wir eine dafür zugelassene Ausführung.

Was ändert sich zum 31.12.2026?

Ab dem 31. Dezember 2026 gelten für Materialien im Kontakt mit Trinkwasser EU-weit einheitliche Anforderungen aus der Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184: Europäische Positivlisten der zulässigen Ausgangsstoffe und Legierungen, harmonisierte Produktprüfung und Konformitätsbewertung sowie eine einheitliche Kennzeichnung. Die bisherigen nationalen Systeme – in Deutschland die UBA-Bewertungsgrundlagen mit DVGW-Zertifizierung als Nachweisweg – werden dadurch schrittweise abgelöst.

Wie lange gelten bestehende UBA-/DVGW-Zertifikate noch?

Nach unserem Verständnis ist dabei zu trennen: Die Übergangsregelung betrifft das Inverkehrbringen – Produkte, deren nationale Zertifikate bis zum 31.12.2026 erteilt wurden, dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2032 weiter in Verkehr gebracht werden. Davon zu unterscheiden sind der Abverkauf bereits in Verkehr gebrachter Bestände, der Einbau und der Weiterbetrieb bestehender Installationen, die jeweils eigenen Regeln folgen – ein pauschales „alle Zertifikate gelten bis 2032“ gibt es nicht. Das Umweltbundesamt empfiehlt Herstellern, ihre Nachweise so früh wie möglich auf EU-Zertifikate umzustellen. Für baustellenseitig gefertigte Produkte gilt die Übergangsfrist nicht.

Was hat der Blei-Grenzwert von 2028 mit der Werkstoffwahl zu tun?

Ab dem 12. Januar 2028 sinkt der zulässige Blei-Gehalt im Trinkwasser von 10 auf 5 Mikrogramm je Liter. Da bleihaltige Kupferlegierungen wie klassisches Messing geringe Bleimengen an das Wasser abgeben können, verschärft der neue Grenzwert die Anforderungen an die eingesetzten Legierungen – bleiarme und bleifreie Werkstoffe werden damit zur sicheren Wahl für Trinkwasseranwendungen. Für bestehende Installationen ist der Grenzwert zugleich ein Anlass, alte Bleileitungen und kritische Bauteile zu ersetzen.

Betrifft das auch Kunststoffsysteme und Rohre?

Ja. Die EU-Regeln erfassen alle Materialien im Kontakt mit Trinkwasser – Metalle, Kunststoffe, Elastomere, zementgebundene Werkstoffe und Keramik. Für Kunststoffe gilt in Deutschland bislang die KTW-Bewertungsgrundlage, für Metalle die Metall-Bewertungsgrundlage; beide gehen in den Europäischen Positivlisten auf. Bei Systemherstellern sind Trinkwasser-Zulassungen (z. B. DVGW-Zertifikate) üblicherweise je Produktlinie dokumentiert – wir weisen sie auf Anfrage je System nach.

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Fachliche Grundlage: RL (EU) 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie) samt Durchführungs- und delegierten Rechtsakten von 2024, Übergangs-Information des Umweltbundesamts zu Materialien und Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser (Rev. 02), UBA-Bewertungsgrundlagen (Metalle, KTW) sowie TrinkwV 2023; eigene Zickwolff-Handelspraxis. Rechtsstand am 04.08.2026 an den genannten Quellen geprüft. Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die jeweils geltenden Rechtsakte, Bewertungsgrundlagen und die Zulassungsdokumente der Hersteller. Angaben ohne Gewähr. Redaktionell geprüft: August 2026. Berücksichtigter Rechtsstand: August 2026.