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Unsere Einordnung: Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und ist keine Rechtsberatung. Wir schildern, wie wir als technischer Händler die Regelungen verstehen und für unser Sortiment umsetzen. Maßgeblich sind die amtlichen Rechtstexte; für den Einzelfall empfiehlt sich eine eigene rechtliche Prüfung. Stand: 6. August 2026.

Regulatorik · Chemikalienrecht

REACH im technischen Handel: Warum es vom Händler kein Sicherheitsdatenblatt gibt

„Bitte senden Sie uns die Sicherheitsdatenblätter zu Ihrer Lieferung" – diese Anfrage erreicht den Stahl- und Rohrleitungshandel regelmäßig, und die richtige Antwort lautet meist: Es gibt keine, und das ist korrekt so. Diese Seite erklärt, warum Flansche und Fittings als Erzeugnisse anders behandelt werden als Chemikalien, wo die Informationspflicht nach Art. 33 trotzdem greift – Stichwort Blei in Messing und Automatenstählen – und was eine belastbare REACH-Auskunft enthalten sollte.

Rechtsakt
VO (EG) 1907/2006 (REACH)
Kandidatenliste
253 Einträge (Stand 02/2026)
Schwelle
0,1 Masse-% je Erzeugnis (Art. 33)
Stand
August 2026

Erzeugnis statt Stoff: die Grundlogik

REACH unterscheidet Stoffe (chemische Elemente und Verbindungen), Gemische und Erzeugnisse. Ein Erzeugnis ist nach Art. 3 Nr. 3 ein Gegenstand, dessen Form, Oberfläche oder Gestalt seine Funktion stärker bestimmt als die chemische Zusammensetzung – genau das trifft auf Rohre, Flansche, Formstücke, Fittings und Armaturen zu. Die Folgen für die Lieferkette: Registrierungspflichten liegen bei den Herstellern und Importeuren der Stoffe (Eisen, Legierungselemente), nicht beim Händler der fertigen Teile. Und Sicherheitsdatenblätter nach Art. 31 gehören zu Stoffen und Gemischen – für Erzeugnisse sind sie im Regelfall weder vorgesehen noch verfügbar. Das gilt auch für oberflächenbehandeltes Material wie verzinkte oder beschichtete Teile.

Art. 33

Die eine Pflicht, die den Handel trifft: Information nach Art. 33

Enthält ein Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe, SVHC) mit mehr als 0,1 Massenprozent, muss jeder Lieferant in der Kette seine gewerblichen Abnehmer darüber informieren – unaufgefordert, mindestens mit dem Stoffnamen und Hinweisen zur sicheren Verwendung. Verbraucher erhalten die Information auf Anfrage, kostenlos, binnen 45 Tagen. Ergänzend besteht seit Januar 2021 die Meldepflicht an die SCIP-Datenbank der ECHA (Information der Abfallwirtschaft). Die SCIP-Meldepflicht kann neben Herstellern und Importeuren auch EU-Vertreiber treffen, die ein betroffenes Erzeugnis in Verkehr bringen; Händler können unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Meldung unter Bezug auf die SCIP-Meldung ihres Vorlieferanten nutzen. Ob eine eigene Meldung erforderlich ist, ist für die jeweilige Lieferkette zu prüfen.

Die Kandidatenliste wächst etwa zweimal jährlich und zählt Anfang 2026 rund 253 Einträge. Für Rohrleitungsmaterial ist seit Juni 2018 vor allem ein Eintrag praxisrelevant: Blei (CAS 7439-92-1) als Legierungselement.

Blei im Sortiment

Wo die 0,1-%-Schwelle im Rohrleitungssortiment greift – und wo nicht

Blei-Relevanz nach Produktgruppen
ProduktgruppeEinordnung
Rohre, Flansche, Formstücke aus un-/legiertem Stahl und EdelstahlRegelfall: unkritisch. Übliche Rohrleitungswerkstoffe (P235GH, S235, 1.4301/1.4571 …) enthalten keinen Kandidatenlisten-Stoff über 0,1 %.
TempergussfittingsUnkritisch. Eisenwerkstoff ohne Blei-Legierungszusatz.
Bleilegierte AutomatenstähleArt.-33-Fall. Güten mit Pb-Zusatz nach DIN EN ISO 683-4 (z. B. 11SMnPb30, 11SMnPb37, 38SMnPb28) liegen über 0,1 % Blei – relevant, wo Drehteile aus diesen Güten geliefert werden.
Messing- und Rotguss-Armaturen/-FittingsArt.-33-Fall. Klassische Blei-Messing-Werkstoffe (z. B. CuZn39Pb3) enthalten typischerweise deutlich mehr als 0,1 % Blei – die Information gehört zur Lieferung. Bleifreie Baureihen sind als Alternative lieferbar.

Wichtig zur Einordnung: Die Blei-Information ist eine Informationspflicht, keine Gefahrenwarnung. Massives, unbeschichtetes Metall setzt im bestimmungsgemäßen Gebrauch im Regelfall kein Blei frei; Blei ist in den einschlägigen Werkstoffnormen ausdrücklich als Legierungselement vorgesehen, und der Arbeitsschutz beim Bearbeiten bleihaltiger Werkstoffe ist seit Jahrzehnten geregelt. Die Aufnahme in die Kandidatenliste dient der Informationssammlung – eine Zulassungspflicht könnte folgen, besteht aber derzeit nicht.

Zickwolff

So handhaben wir es bei Zickwolff

Für den weit überwiegenden Teil unseres Sortiments – Stahl- und Edelstahlerzeugnisse – gilt die Grundlogik oben im Regelfall: keine Registrierungspflicht, kein Sicherheitsdatenblatt, keine Kandidatenlisten-Stoffe über der Schwelle – bezogen auf das jeweilige Erzeugnis und unsere Rolle als Händler. Wo bleihaltige Werkstoffe im Spiel sind, insbesondere bei Messing-Armaturen, geben wir die Information nach Art. 33 weiter und stellen die produktbezogene Auskunft gemeinsam mit den Herstellern unserer Lieferkette zusammen. Auf Anfrage erhalten Sie von uns eine schriftliche REACH-Kundeninformation mit Stand-Datum – und wenn Ihr Einsatzfall es erfordert, beraten wir zu bleifreien Alternativen im Armaturenprogramm.

Diese Seite beschreibt, wie wir die REACH-Pflichten für unsere Rolle als Händler verstehen und umsetzen – sie ersetzt keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

Häufige Fragen zu REACH im Handel

Warum bekomme ich für Flansche und Fittings kein Sicherheitsdatenblatt?

Weil Sicherheitsdatenblätter zu Stoffen und Gemischen gehören – nicht zu Erzeugnissen. Flansche, Rohre, Fittings und Armaturen sind Erzeugnisse im Sinne von Art. 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung: Ihre Form und Gestalt bestimmt die Funktion stärker als die chemische Zusammensetzung. Die im Werkstoff gebundenen Bestandteile wie Eisen und Legierungselemente sind von den Stoffherstellern bei der ECHA registriert; der Händler eines fertigen Erzeugnisses schuldet dafür im Regelfall weder eine eigene Registrierung noch ein Sicherheitsdatenblatt – maßgeblich sind das konkrete Erzeugnis und die eigene Rolle in der Lieferkette.

Ist Edelstahl von REACH betroffen?

Edelstahl-Erzeugnisse lösen im Regelfall keine REACH-Pflichten des Lieferanten aus: Die Legierungselemente sind fest im Werkstoff gebunden und die gängigen Rohrleitungswerkstoffe enthalten üblicherweise keinen Stoff der Kandidatenliste über der 0,1-Prozent-Schwelle. Anders kann es bei bleihaltigen Werkstoffen aussehen – etwa Automatenstählen mit Bleizusatz oder bleihaltigen Kupferlegierungen wie Messing.

Was bedeutet die Blei-Information nach Art. 33 auf einer Lieferung?

Seit Juni 2018 steht Blei auf der REACH-Kandidatenliste. Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Massenprozent Blei – typisch bei Messing-Armaturen oder bleilegierten Automatenstählen –, muss der Lieferant seine gewerblichen Abnehmer darüber informieren. Das ist eine Informationspflicht, keine Gefahrenwarnung: Massives, unbeschichtetes Metall gibt im bestimmungsgemäßen Gebrauch im Regelfall kein Blei frei, und Blei ist in den einschlägigen Werkstoffnormen ausdrücklich als Legierungselement vorgesehen. Wer Blei dennoch vermeiden will, kann auf bleifreie Baureihen ausweichen.

Wie aktuell ist die REACH-Kandidatenliste – und warum ist das wichtig?

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe wird etwa zweimal jährlich erweitert und umfasst Anfang 2026 rund 253 Einträge. Jede Erweiterung kann neue Informationspflichten auslösen, wenn ein gelisteter Stoff in einem Erzeugnis über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Deshalb gehört zu einer belastbaren REACH-Auskunft immer ein Stand-Datum – und eine regelmäßige Prüfung gegen die aktuelle Liste der ECHA.

Was ist die SCIP-Datenbank?

SCIP ist eine Datenbank der ECHA, in die Lieferanten seit Januar 2021 Erzeugnisse melden müssen, die einen Kandidatenlisten-Stoff über 0,1 Massenprozent enthalten – gedacht für die Information der Abfallwirtschaft. Die Meldepflicht kann neben Herstellern und Importeuren auch EU-Vertreiber treffen, die ein betroffenes Erzeugnis in Verkehr bringen. Händler können unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Meldung unter Bezug auf die SCIP-Meldung ihres Vorlieferanten nutzen; ob eine eigene Meldung erforderlich ist, ist für die jeweilige Lieferkette zu prüfen. Für bleihaltige Messing-Artikel existieren üblicherweise bereits SCIP-Meldungen der Hersteller.

REACH-Auskunft für Ihre Lieferantenakte?

Wenn Ihr Einkauf oder Ihre QS eine schriftliche REACH-Kundeninformation von Zickwolff braucht, stellen wir sie Ihnen mit aktuellem Stand-Datum zusammen – auf Wunsch produktbezogen für Ihre bezogenen Artikel.

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Fachliche Grundlage: VO (EG) 1907/2006 (REACH), ECHA-Kandidatenliste (253 Einträge, Stand Februar 2026), DIN EN ISO 683-4 (bleilegierte Automatenstähle), Verbandsinformationen des Bundesverbands Deutscher Stahlhandel (BDS) sowie eigene Zickwolff-Handelspraxis. Werkstoffbezogene Aussagen beschreiben den Regelfall der genannten Werkstoffgruppen; maßgeblich für den Einzelartikel sind die Angaben des jeweiligen Herstellers. Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Redaktionell geprüft: August 2026. Berücksichtigter Rechtsstand: August 2026.